Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 316

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Zweitens: Die Behauptung, dass man unmöglich einen Untersuchungsgegenstand beschließen kann, weil unter den Oppositionsparteien so ein heftiger Widerspruch hin­sichtlich der Fassung des Untersuchungsgegenstandes besteht, wie Kollege Kräuter meint, ist sozusagen die historische Abrundung des heutigen SPÖ-Tages, der gezeigt hat, wie man eine Sekunde später das Gegenteil von dem behaupten kann, was man eine Sekunde vorher gesagt hat. Darabos ist ein eifriger Kämpfer gegen die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht, im selben Augenblick verteilt er die Handbücher an die neu einrückenden Soldaten, wo im Vorwort von Darabos steht: Die allgemeine Wehr­pflicht ist das Fundament der Verteidigungspolitik, und er steht dazu. Also ich bin jetzt doch schon länger als vier Jahre im Hohen Haus, und eines weiß ich sicher: Eine intimere Freundschaft, als sie zwischen Kräuter und Grasser bestehen könnte, ist schlechterdings kaum denkbar, sodass ich diese Wolke des Gedankengutes nicht nachvollziehen kann.

Auf den Punkt gebracht: Selbstverständlich wissen wir, das hat eine justizielle Seite und eine politische Seite. Die Freiheitliche Partei ist für die Aufklärung im Zuge eines Untersuchungsausschusses, die Fassung des Untersuchungsgegenstandes ist in Sekundenschnelle im Einvernehmensweg zu lösen. „Fürchtet euch nicht“, heißt es in einem besonders wichtigen Buch: Macht den Untersuchungsausschuss! Wir sind dafür. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

0.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


0.01.11

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Karl-Heinz Grasser, die fleischgewordene Unschuld, die wir vermuten sollen auf Ihr Geheiß hin – nein, mit Sicherheit nicht! Damit ist jetzt endlich einmal Schluss.

Der Disput, ob die Justiz und das Parlament parallel untersuchen sollen oder nicht – darauf hat sich Kollege Kräuter wieder bezogen, etwas anderes bleibt ihm auch nicht übrig, wenn er das jetzt mit ablehnen soll –, ist ein altes Thema, das wissen wir, nur geht es in diesem Fall aus mehreren Gründen daneben.

Ich bin sowieso nicht der Meinung, dass das grundsätzlich greift, weil man sehr wohl parallel agieren kann. Man untersucht ja auch nicht das Gleiche. Im Übrigen schaue ich mir an, wie gut es Grasser oder auch anderen, die in der Strafjustiz schon Be­schul­digte wären, bekäme, wenn sie sich nur entschlagen würden. Aber das ist eine andere Sache.

Die Untersuchungsbereiche sind völlig unterschiedlich, und es könnten durchaus auch parallel Untersuchungen angestellt werden. Abgesehen davon umfasst das System Grasser so viele Leute, dass noch lange nicht alle angeklagt sind. Die können sich also gar nicht alle auf der gleichen Ebene entschlagen, wie Sie hier befürchten. Das wissen Sie ganz genau.

Ich sage Ihnen aber etwas ganz anderes dazu, warum sich das hier völlig umgekehrt verhält. In Wirklichkeit ist ja die Justiz – und der Untersuchungsausschuss ist schon in Fortfolge oder vielleicht sogar, wenn es so langsam weitergeht, vorne ab – ein Fall für die Untersuchung, denn würde es nicht Parlamentarier geben, würde es nicht einzelne Ausschüsse und Ausschussaktivitäten hier geben, hätte die Justiz in diesem Fall nie etwas getan – nie! (Abg. Mag. Stadler: Nichts gemacht! Gar nichts!) Und dies, obwohl schon von Weitem zu erkennen sein müsste, dass vielleicht da oder dort irgendetwas nicht gestimmt haben könnte.

 


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