Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Strache, Dr. Fichtenbauer, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Beibehaltung der Wehrpflicht
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Aufrechterhaltung der umfassenden Landesverteidigung zum Schutz der Neutralität Österreichs auf der Basis einer aktualisierten Sicherheitsdoktrin zu gewährleisten, die allgemeine Wehrpflicht beizubehalten, dadurch die umfassende und nachhaltige Erfüllung der Landesverteidigung, des Katastrophenschutzes und des Zivildienstes sicherzustellen und das Österreichische Bundesheer mit ausreichenden Budgetmitteln für eine umfassende Modernisierung des bestehenden Systems auszustatten.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fordere alle hier in diesem Haus eindringlich auf und sage ganz bewusst: Auch die ÖVP ist gefordert – weil es heute auch vom Klubobmann Kopf gekommen ist –, den Tatsachen ins Auge zu sehen. Ich frage Sie ganz offen: Wie lange wollen Sie noch zusehen, wie ein Bundesminister völlig abgehoben – auch von Ihrem Regierungsübereinkommen, das Sie 2008 gemeinsam beschlossen haben – agiert?! Wie lange schauen Sie noch zu, wie ein Bundesminister mit Unterstützung einer Tageszeitung das österreichische Bundesheer und damit auch die Sicherheit Österreichs gefährdet?! (Beifall bei der FPÖ.)
15.03
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten KO Strache, Dr. Fichtenbauer, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Beibehaltung der Wehrpflicht
eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag des Abgeordneten Pilz und weiterer Abgeordneter in der 95. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 4. Februar 2011.
Österreich bekennt sich in Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes zur umfassenden Landesverteidigung. Dazu gehören militärische, geistige, zivile und wirtschaftliche Aspekte. Zur bestmöglichen Erfüllung dieser Anforderungen wird das Bundesheer auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt.
Trotz eines in den letzten Jahrzehnten völlig gewandelten sicherheitspolitischen, gesellschaftspolitischen und geopolitischen Weltbildes und geänderter europäischer und globaler Bedrohungsszenarien ist nur durch die Beibehaltung der verfassungsrechtlich abgesicherten Wehrpflicht die Aufrechterhaltung einer wirksamen Landesverteidigung und in weiterer Folge eines funktionierenden Katastrophenschutzes, und eines zeitgemäßen Zivildienstes nachhaltig gesichert. Sämtliche andere Möglichkeiten wären vergleichsweise teurer, ineffizienter oder würden die Vollziehung aller aufgetragenen Aufgaben überhaupt unmöglich machen.
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