Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll95. Sitzung / Seite 91

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Für die Berufssoldaten sollen zudem Anreizsysteme geschaffen werden, welche realis­tische Aus- und Umstiegsperspektiven bieten.“

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So, wie ich es dargestellt habe. Aufgrund dieser Zahlen, Daten und Fakten kann und soll dann auch eine Volksabstimmung über die Wehrpflicht durchgeführt werden. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.08


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Freiwilligenheeres mit Berufssoldaten und einer freiwilligen Miliz und gleich­zeitiges Aussetzen der Wehrpflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag des Abgeordneten Pilz und weiterer Abgeordneter in der 95. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 4. Februar 2011

Die Umfeldbedingungen für die Sicherheitsherausforderungen von Außen haben sich, wie auch die Bundesheerkommission (BHRK) auf der Grundlage der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin erkannt hat, vollständig verändert. Österreich liegt eingebettet inmitten von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die konventionelle Landes­verteidigung als Hauptaufgabe einer nationalen Armee ist völlig in den Hintergrund getreten. Es gibt keine Bedrohungen mehr, die auf das Territorium bezogene Mas­senheere erfordern. Die Krisenreaktion tritt in den Vordergrund. Viele Risiken von Außen, ob organisierte Kriminalität oder Terror sind nur durch gezielte Maßnahmen zu bewältigen. Internationale Einsätze zur Konfliktprävention oder -bewältigung, der Heimat­schutz vor terroristischen Bedrohungen sowie Unterstützungsleistungen bei Katastrophen außergewöhnlichen Ausmaßes im In- und Ausland sind daher die Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres der Zukunft. Derzeit ist das Bundesheer nicht in der Lage, größere Katastrophen- oder Zivilschutzeinsätze personell zu bewältigen.

Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres in Burgenland, der rund 22 Mio pro Jahr kostet und völlig ineffizient in seiner Wirkung ist – bei neun aufgegriffenen illegal aufhältigen Personen Kosten von 1,4 Millionen Euro pro Angriff – hat trotz anhaltender Weigerung von Minister Darabos ein Ablaufdatum und ist daher umgehend zu beenden.

Durch die Kürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate und die sinnlose Verwendung der Grundwehrdiener im Rahmen des Assistenzeinsatzes leidet das Bundesheer und ist eine vernünftigere, an obige Aufgabenstellung angepasste Ausbildung von Wehr­pflichtigen nicht (mehr) möglich oder sinnvoll. Diese können nur noch von hoch­professionell ausgebildeten und motivierten Freiwilligen erfüllt werden, die dafür die nötige Bezahlung und Ausrüstung sowie entsprechende Modelle zur Überleitung in andere Berufe nach einer zeitlich befristeten Soldatenkarriere brauchen.

Gerade im Zusammenhang mit der im Lissabon Vertrag festgelegten wechselseitigen Beistandsgarantie im Fall eines militärischen Angriffs auf das Territorium eines Mit-


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