Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 61

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10.20.48Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich wei­ters mit, dass die Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A(E) der Abgeord­neten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Emp­fehlungen zur ÖBB eine Frist bis zum 27. April 2011 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrags verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten erge­ben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF bis 13 Uhr wurde folgende Re­deordnung vereinbart:

Zu TOP 1: Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angele­genheiten gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung, zunächst die Erklärung des Bun­desministers mit 13 Minuten, dann jeweils eine Rednerrunde mit 8 Minuten, dann 5 Mi­nuten und 4 Minuten, eine weitere allfällige kurze Wortmeldung des Bundesministers mit 3 Minuten und noch einmal eine Redner-, Rednerinnenrunde mit 4 Minuten.

Der Aufruf der Rednerinnen und Redner erfolgt in der ersten Runde in der Reihenfolge FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP und BZÖ, in allen folgenden Runden nach Fraktionsstärke.

Zu TOP 2: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen (1046 d.B.), ist eine Rednerrunde mit je 4 Minuten vereinbart. Der Aufruf der Redne­rinnen und Redner erfolgt in der Reihenfolge FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP und BZÖ.

Die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern während der Debatte dieser Vorlage des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist nicht vorgesehen.

Tatsächliche Berichtigungen werden nach Ende der Fernsehzeit aufgerufen.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

 


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