Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 62

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Wir kommen zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.23.571. Punkt

Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegen­heiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Bilanz der österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat sowie zu den brisanten Ereignissen in der arabischen Welt, speziell im nordafrikanischen Raum

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfin­den.

Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Spindelegger das Wort. – Bitte.

 


10.24.31

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute in meiner Erklärung einerseits eine Bilanz über unsere Mitglied­schaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen legen und andererseits auf die aktuel­len Entwicklungen in der arabischen Welt eingehen.

Wenn ich mit der Bilanz über die österreichische Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2009/2010 beginnen darf, so darf ich darauf verweisen, dass wir diese in einem Do­kument, das allen Abgeordneten zugestellt wurde, festgehalten haben, mit den wesent­lichen Anliegen, die Österreich dort vertreten hat, mit den Erfolgen, aber auch mit den wesentlichen Unterlagen, die dabei relevant sind.

Ich darf das aus meiner Sicht folgendermaßen zusammenfassen: Die wichtigsten Eck­punkte waren zum Ersten, dass wir uns stark darauf konzentriert haben, das, was wir in einer Kampagne für die Mitgliedschaft angekündigt haben, nämlich dem Grundsatz der Herrschaft des Rechts auch zum Durchbruch zu verhelfen, zu verwirklichen. Wir haben uns stark dafür eingesetzt, etwa während des ganzen Gaza-Krieges, der uns zu Beginn unserer Mitgliedschaft Anfang des Jahres 2009 beschert wurde, uns genau nach diesen Grundsätzen zu verhalten und auch unseren Standpunkt im Sicherheitsrat zu vertreten.

Genau das Gleiche galt während der gesamten Bürgerkriegssituation in Sri Lanka, bei den Fragen der Piraterie durch Somalia oder bei der Terrorismusbekämpfung, als Ös­terreich das Komitee gegen Taliban und Al-Kaida zu leiten hatte. Auch da haben wir die Herrschaft des Rechts ins Zentrum gestellt und damit gewährleisten können, dass auch diejenigen, die auf dieser Liste standen, durch einen Ombudsmann vertreten wer­den konnten und damit auch Rechtsstaatlichkeit gewährleistet war. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der zweite große Schwerpunkt, dem wir uns gewidmet haben, war der Schutz der Zi­vilisten in bewaffneten Konflikten. Wir konnten im November 2009, als Österreich den Vorsitz im Sicherheitsrat führte, eine Debatte darüber abhalten und haben dazu eine einstimmige Resolution beschlossen, die Resolution 1894. In dieser Resolution wird dem Schutz der Zivilisten in bewaffneten Konflikten ein anderes Augenmerk geschenkt, der Schutz ins Zentrum auch bei UNO-Missionen gerückt. Und wir können heute bilan-


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