es geht. Er kommt ja auch wie ich aus dem Land Vorarlberg, wo es viele Seilbahnen gibt, und er war der erste vernünftige Verkehrspolitiker in diesem Bereich. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grillitsch: Das war mutig!)
Meine Damen und Herren, bei der Vollziehung des Seilbahngesetzes hat sich gezeigt, dass die Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes in den Projektunterlagen für Baugenehmigungsverfahren häufig mangelhaft und unvollständig dargestellt sind. Durch diese Gesetzesänderung laut Regierungsvorlage sollen die immer wieder auftretenden Verfahrensverzögerungen vermieden werden. Daher sollten hinkünftig die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes in die Sicherheitsanalyse der einzelnen Fachgebiete wie Hochbau, Geologie, Seilbahntechnik, Elektrotechnik et cetera aufgenommen werden. Dadurch entfällt die bislang im Bauentwurf enthaltene gesonderte Sicherheitsanalyse Arbeitnehmerschutz.
Für den Arbeitnehmerschutz ergibt sich allerdings in diesem Bereich keine Änderung. Es soll lediglich eine Verbesserung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren erzielt werden, was ja sehr positiv ist. Unsere Devise lautet ja: Möglichst wenig Verwaltung, möglichst wenig Bürokratie, schnelle Verfahren zur Verbesserung der Situation. Daher soll eine qualitative Verbesserung der im Baugenehmigungsverfahren vorzulegenden Projektunterlagen, also des Bauentwurfes, erfolgen und mit der neuen Bestimmung des § 60a die rechtliche Basis für die Festlegung eines verbindlichen Inhaltes des im Bauentwurf enthaltenen Sicherheitsberichtes samt Sicherheitsanalyse geschaffen werden. Auch die Anforderungen an die Ersteller des Sicherheitsberichtes sollen in diesem Zusammenhang verbindlich festgelegt werden können.
Also wir sehen, hier wird einfach Verwaltung eingespart, hier wird Bürokratie abgebaut, ganz nach dem Motto des BZÖ: Genug gezahlt! Wir Bürger haben genug gezahlt, wir sparen in der Verwaltung ein. Das ist der richtige Weg, Frau Minister. Machen Sie so weiter! (Beifall beim BZÖ.)
14.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.
14.12
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich möchte natürlich ganz kurz zu den Änderungen im Seilbahngesetz Stellung nehmen, aber, Frau Kollegin Moser, insgesamt zu den Diskussionen und den Themenstellungen hier im Parlament im Zusammenhang mit der österreichischen Verkehrspolitik möchte ich schon Folgendes einbringen: Da ich 16 Jahre lang Abgeordnete dieses Hauses war, weiß ich, dass es auch ein gutes Selbstbewusstsein und Selbstverständnis der Abgeordneten gibt. Daher liegt es an Ihnen (Abg. Dr. Moser – mit den Armen in Richtung SPÖ und ÖVP weisend –: Da und dort!) und an der Tagesordnung, die dieses Haus erstellt, und nicht an der Regierung. Also ich würde mir als Mitglied der österreichischen Bundesregierung nie anmaßen, sozusagen dem Hohen Haus hier Vorgaben zu machen.
Was ich aber jedenfalls tue – und das ist mir auch wichtig –, ist, eigentlich keinen Tag vorübergehen zu lassen, ohne festzustellen, was meine Position hinsichtlich der Zukunft der österreichischen Verkehrspolitik und der diesbezüglichen Schwerpunktsetzungen ist, und dass für jede Diskussion, die in diesem Haus in einem Ausschuss, also etwa dem Verkehrsausschuss, stattfindet, meinerseits, was die Terminplanung betrifft, immer jede Möglichkeit für jeden Termin vorhanden ist.
Mir ist das auch deshalb wichtig, weil ich glaube, dass das ein bedeutsames Thema ist, über das ich in Wirklichkeit bereit bin, Tag und Nacht zu diskutieren. Ich glaube, was
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