18.43
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Auch wir werden diesem Staatsvertrag die Zustimmung erteilen, wiewohl manche Dinge vielleicht ein bisschen unpräzise sind, nämlich wenn man in diesem Vertrag beispielsweise schreibt, dass sich die Vertragsparteien um die Beschaffung einer angemessenen Unterkunft für die Personen, die im Austausch stehen, kümmern werden – was ist eine „angemessene Unterkunft“? – und darum, dass sie auch ausreichend krankenversichert sind – was ist „ausreichend krankenversichert“? Aber das wird vielleicht im Zweifelsfall die englische Fassung dieses Vertrages klären – dieser Vertrag ist in Deutsch, in Serbisch und in Englisch abgefasst –, denn sollte es zum Streit kommen, wird die englische Fassung herangezogen.
Ein bisschen fragt man sich schon, wie es sein kann, dass laut den Erläuterungen diese 90 000 € im Budget enthalten sind, denn im Gesetz findet sich das nicht. Das ist aber nicht das größte Problem dabei.
Was wir nämlich sehen, ist, dass von den Vertragsparteien eine gemischte Kommission zur Beratung aller Fragen der Durchführung dieses Abkommens eingerichtet wird. Wie diese gemischte Kommission zusammengesetzt wird, ist aber ebenfalls wieder Sache des zuständigen Ministeriums. Eines muss man auf jeden Fall können: Englischkenntnisse sind für die Mitglieder dieser Kommission notwendig, weil die Arbeitssprache Englisch ist.
Die Aufgabenbereiche dieser gemischten Kommission stehen drinnen, es steht sogar drinnen, wie oft und wo sie tagen soll – wie sie zusammengesetzt wird, ist allerdings auch aus den Erläuterungen nicht zu ersehen. Wir sind gespannt, wer dann vonseiten des Ministeriums da eingesetzt wird. Aber grundsätzlich treten wir für diese Zusammenarbeit ein. (Beifall bei der FPÖ.)
18.45
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 878 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbe-zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1030 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (1082 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 808/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätszielverordnung Ökologie (1083 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der Trinkwasser-Informationspflicht (1084 d.B.)
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