Um Abhängigkeiten abzubauen und Österreichs Energieversorgung für die Zukunft zu sichern, muss direkt in Österreich künftig mehr Strom erzeugt werden. Das Setzen auf erneuerbare Energieträger ist dazu die einzige nachhaltige Möglichkeit, denn sowohl anreicherbares Uran als auch die fossilen Energieträger Erdöl, Erdgas und Kohle werden in Zukunft nicht mehr verfügbar sein. Das derzeit größte Potenzial liegt dabei eindeutig im Bereich der Wasserkraft.
Der Euratom-Vertrag aus dem Jahre 1957 bewirkt, dass
jährlich 40 Mio. Euro (Quel-
le 2004) aus Österreich in die Atomenergie fließen. Die Atomenergie
wäre nicht wettbewerbsfähig, wenn es Fördermittel nicht
gäbe. Atomkraftwerke überschwemmen nach wie vor den Markt mit
billigem Strom, der unter anderem als Pumpstrom für Speicherkraftwerke
verwendet wird. Das Risiko allerdings trägt die Öffentlichkeit, da
Atomkraftwerke nicht versichert sind und auch für die Entsorgung des
radioaktiven Abfalls europaweit noch immer keine Lösung zur Verfügung
steht. Das führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten
erneuerbarer Energiequellen. Das europäische Parlament hat nach wie vor
keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken
durch die Euratom-Milliardenkredite.
Atomenergie und alle damit verbundenen ungelösten Probleme im gesamten Produktionszyklus sind kein taugliches Mittel für eine rasche und nachhaltige europäische Klimaschutzpolitik. Diese ist jedoch unumgänglich. Daher ist es längst überfällig, alle finanziellen Mittel aus der Förderung der Atomenergie abzuziehen und 1:1 der Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird ersucht,
1. sich für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien einzusetzen,
2. den Austritt Österreichs aus Euratom umgehend und konsequent zu betreiben.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
18.52
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Verehrtes Hohes Haus! Wir verhandeln das Wasserrechtsgesetz und haben als wesentlichen Anlass für die Veränderungen im Gesetz eine EU-Richtlinie, die EU-Hochwasserrahmenrichtlinie, die umzusetzen ist. Wir haben das genützt, um einige andere Themen auch gleich mitzuregeln und Verbesserungen im Wasserrechtsgesetz vorzunehmen.
Wasser ist unser großer gemeinsamer Schatz – nicht nur als Energieträger, sondern in erster Linie eben als Grundlage des Lebens, als Grundlage für die Fruchtbarkeit unserer Böden, aber natürlich genauso als unmittelbares Lebensmittel für die Menschen. Wir in Österreich leisten uns da eine besondere Position, weil wir eben der Meinung sind, dass Wasser in der Natur, dass Grundwasser möglichst rein sein soll und praktisch in De-facto-Trinkwasserqualität überall vorkommen soll. Wenige Länder in Europa können über so etwas überhaupt noch so diskutieren und in dieser Breite wiederfinden. So wie in Österreich hat man das kaum noch anderswo.
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