Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1384/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (1085 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.48
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirtschaftsminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Altlastensanierung ist ein wichtiges Instrument, um eben Altlasten zu beseitigen, Deponien, die es in Österreich immer noch gibt. Es ist eine wichtige Maßnahme für den Umweltschutz, um unsere Umwelt zu sanieren.
Leider sind die Einnahmen, die aus den Altlastensanierungsbeiträgen kommen, sowohl von den Bundesländern als auch von der Wirtschaft, in den letzten Jahren rückläufig, sodass nicht ganz sichergestellt ist, wie hier die Zielsetzungen erreicht werden können. Umso umstrittener war die Situation schon bei der Budgeterstellung. Wir haben heftig kritisiert, dass es hier zu weiteren Einschränkungen gekommen ist, indem nämlich die Zweckwidmung der Altlastensanierungsbeiträge aufgehoben wurde und die Mittel, die hier hereinkommen, jetzt zum Teil in das allgemeine Budget des Landwirtschaftsministers fließen – und nicht mehr ausschließlich der Altlastensanierung zur Verfügung stehen.
Das sehen wir höchst kritisch, weil dadurch die Sanierung der Altlasten in Österreich quasi ins nächste Jahrhundert verschoben wurde und Altlasten, wie wir sie zum Beispiel in Wiener Neustadt haben, nicht zeitgerecht beseitigt werden können. Wir haben das schon vor der Budgeterstellung massiv kritisiert. Aber nicht nur wir, sehr viele, eigentlich alle Stellungnahmen, die es damals gegeben hat, waren negativ.
Auch von den Ländern ist dazu massive Kritik gekommen – auch von den Wirtschaftstreibenden, die diese Altlastenbeiträge zu zahlen haben –, dass eben diese Beiträge, die eigentlich für die Sanierung von Altlasten vorgesehen sind, jetzt irgendwo im Budget des Landwirtschaftsministers – versanden möchte ich nicht sagen, aber doch – untergehen. Und niemand weiß, was genau damit passiert, obwohl wir es in der Altlastensanierung sehr, sehr dringend brauchen würden.
Jetzt sind aber im Umweltausschuss über einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien noch weitere Ausnahmen hineingekommen, nämlich dass es auch bei Schlacken aus Stahlwerken beziehungsweise bei Abbruchmaterialien zu weiteren Ausnahmen kommt, das heißt, eine weitere Reduktion der Altlastensanierungsbeiträge – und dem können wir nicht zustimmen.
Da frage ich Sie, Herr Minister: Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Altlasten in Österreich entsprechend saniert werden – wenn Sie jetzt die Budgetmittel oder das Budget, das für Altlastensanierung zur Verfügung steht oder vorgesehen wäre, sukzessive reduzieren –? (Abg. Dr. Lichtenecker: Eine gute Frage!) Was glauben Sie, bis wann Sie das erfüllen können? Wir befürchten, dass das nicht erreicht werden kann (Abg. Dr. Lichtenecker: So ist es!) und dass diese Ziele, eben die Sanierung, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag beziehungsweise und auf nächste Generationen vertagt wird. Dazu gibt es aus grüner Sicht sicher keine Zustimmung!
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