Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer wird durch den Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé vertreten.
*****
Der Herr Bundeskanzler hat seine Absicht bekannt gegeben, eine Erklärung zum Thema „Aktuelle Perspektiven der österreichischen und europäischen Energiepolitik nach Fukushima“ abzugeben.
Der Herr Vizekanzler wird aufgrund seiner Erkrankung seine vorgesehen Erklärung nicht abgeben. Stattdessen hat der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft mitgeteilt, eine Erklärung zum selben Thema abzugeben.
An dieser Stelle darf ich dem Herrn Vizekanzler auch baldige Genesung wünschen. (Allgemeiner Beifall.)
Es liegt ein Verlangen von fünf Abgeordneten vor, über diese Erklärungen gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung sogleich eine Debatte durchzuführen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 7821/J bis 7983/J;
Zurückziehungen: 7610/J und 7812/J;
2. Anfragebeantwortungen: 7244/AB bis 7379/AB;
Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 6287/AB.
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Februar 2011, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 62 BA);
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit (1086 d.B.);
Finanzausschuss:
Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite