Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Strutz und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zur umgehenden Schließung des AKW Krsko
eingebracht in der 98. Sitzung des Nationalrates am 22. März 2011 im Zuge der Erklärungen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema "Aktuelle Perspektiven der österreichischen und europäischen Energiepolitik nach Fukushima"
Nahe der österreichischen Grenze in Kärnten und der Steiermark wurde in den 70er Jahren durch die ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken Kroatien und Slowenien das mittlerweile veraltete Kernkraftwerk Krsko in einer bekanntermaßen erdbebengefährdeten Region errichtet.
Unzähligen Störfällen in den letzten Jahrzehnten folgte eine offizielle Absichtserklärung von Seiten der Republik Slowenien im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union, mittelfristig den Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergiegewinnung zu setzen. Dieser seinerzeitigen Ankündigung folgte in den letzten Jahren der empörende Plan, das bestehende Alt-AKW um einen Reaktorblock zu erweitern. Die Nuklearkatastrophe in Japan zeigt erschreckend auf, welche Auswirkungen ein Erdbeben auch bei angeblich "ausreichend und verlässlich gesicherten" Atomkraftwerken haben kann.
Das bestehende Unfallrisiko im Falle des AKW Krsko verschärft sich zusätzlich durch die Positionierung des slowenisch/kroatischen Atommüllendlagers direkt im Umfeld des AKW und somit ebenfalls unweit der österreichischen Grenze.
Dies gilt es durch rechtzeitige und verantwortungsvolle Entscheidungen auf österreichischer sowie auf EU-Ebene zu verhindern.
Der Kärntner Landtag ist diesbezüglich bereits tätig geworden und hat in seiner Sitzung am 17. März 2011 mit den Stimmen der Freiheitlichen, der SPÖ und ÖVP einen Dringlichkeitsantrag zur umgehenden, mindestens halbjährigen Schließung des AKW Krsko beschlossen mit folgendem Inhalt beschlossen:
Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Bundesregierung sicherzustellen, dass diese aufgrund der europäischen Dimension des Sicherheitsrisikos AKW-Krsko dafür Sorge trägt, dass
die Republik Österreich sowie die EU im Hinblick auf das in unmittelbarer Nähe zu Kärnten bzw. Österreich liegende und erdbebengefährdete Alt-AKW Krsko , die Republik Slowenien zur Einhaltung der im Zuge der Beitrittsverhandlungen Sloweniens zur EU getätigten offiziellen Absichtserklärungen betreffend einem mittelfristigen Ausstieg aus der Atomenergieerzeugung drängt,
die EU ein generelles Verbot für die Errichtung und den Betrieb von Atommüll-Endlagern in erdbebengefährdeten Gebieten, wie dies beim Atommüllendlager Krsko der Fall ist, erarbeitet,
die EU im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung Kärntens, Österreichs und des weiteren EU-Raumes eine sofortige und zumindest halbjährige Abschaltung des Risiko-Alt-AKW Krsko zur Durchführung einer ausreichend dotierten, umfassenden, unabhängigen und somit externen Überprüfung des AKW-Zustandes sowie der mit dem AKW
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