Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 73

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Eines noch zum Abschluss, sehr geehrte Damen und Herren: Wenn Betrüger ihr Unwesen über Telefon und über Internet treiben, ist es, glaube ich, nicht ganz so schlecht, wenn man auf Verbindungsdaten zugreifen kann. Aber das ist eine andere Geschichte. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


11.57.59

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Frau Justizministerin, Sie sagen: Warten wir doch die europäische Entwicklung ab! Ich frage Sie: Wie lange wollen wir die europäische Entwicklung abwarten? – So lange, bis dem letzten Österreicher der letzte Cent aus der Tasche gezogen wurde? (Beifall bei der FPÖ.) Diese große europäische Lösung wird noch Monate, vielleicht Jahre dauern, und in der Zwischenzeit kann viel passieren. Wir sind aufgefordert, die Österreicher zu schützen, und nicht, auf Vorgaben aus der EU zu warten für etwas, was wir selbst lösen könnten.

„Kriminelle organisierte Telefonkeilerei“, so wurde das heute bezeichnet, charman­ter­weise mit Cold Calling umschrieben – keine Frage ein Thema, das viele beschäftigt und mit dem viele KonsumentInnen auch schon konfrontiert worden sind. Alle Berichte, die dazu in den Medien erschienen sind, von den Konsumentenschutzorganisationen angefangen, sprechen von einer „kleinen Novelle“, die ein wenig Verbesserung im Verbraucherschutz bringt. Warum „ein wenig“? – Weil die Nichtigkeit, die von uns Oppositionsparteien gefordert wurde, für sämtliche abgeschlossenen unerwünschten Telefonverträge wirklich nur dann Gültigkeit hat, wenn es um Gewinnzusagen, Wett- oder Lotteriedienstleistungen geht. Verträge, die so abgeschlossen werden, sollten aber absolut und generell nichtig sein. Das sollte für alle gültig sein. Das wäre Schutz des Bürgers, Schutz des Konsumenten. Da wäre null Toleranz, wie Sie, Frau Bundes­minister, gesagt haben, einzufordern, da wäre null Toleranz auch umzusetzen. Es sollte keine Schlupflöcher geben. (Beifall bei der FPÖ.)

80 Prozent der Beschwerden, die an die Arbeiterkammer oder an die Konsumen­ten­schutzorganisationen herangetragen werden, betreffen diese Gewinnzusagen und Wett- und Lotteriedienstleistungen. Was ist mit den anderen 20 Prozent? 80 Prozent schützen Sie jetzt, 20 Prozent lassen Sie offen? Was wird passieren? Nehmen wir an, dass diese Wettdienstleister wirklich sagen, dieses Geschäft zahlt sich nicht aus. Was werden sie tun? – Sie werden dieses 20-Prozent-Schlupfloch, das Sie gelassen haben, nutzen und eben andere Dienstleistungen verkaufen. Das ist überhaupt keine Frage. Einmal ein Gauner, immer ein Gauner! Es werden dann eben Bücherreihen, Sammler­stücke, Wärmedecken oder ähnliche Dinge sein, die den Konsumenten aufgedrängt werden.

Dieses Rücktrittsrecht, das Sie zwar verankert haben, ist ja wirklich eine Farce. Wenn man mit den Bürgern in Kontakt ist – und das sind oft sehr einfach gestrickte Men­schen –: Glauben Sie wirklich, dass sich jemand diese Verträge durchliest und dann noch sagt: Jetzt schreibe ich einen Brief, wohin, weiß ich nicht, vielleicht findet sich irgendwo eine Adresszeile, und den dann noch abschickt und damit aus der Haftung entlassen ist? – Nein, diese Firmen sind nämlich lästig, die schicken noch und nöcher.

Meine Damen und Herren, schlussendlich ist es ja so gewesen, dass die ÖVP wieder einmal offensichtlich irgendeiner Lobby das Wort geredet hat (Abg. Jakob Auer: Na hallo!) und die SPÖ hier den Steigbügelhalter gemacht hat, um diese 20 Prozent durchzulassen. Wer es war, kann man nur vermuten: vielleicht irgendein Telekom-Betreiber, vielleicht aber auch die „Kronen Zeitung“, damit sie ihre Abos besser verkaufen kann, oder schlussendlich eben die SPÖ Wien.

 


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