Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 83

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es gibt auch Aussagen des Konsumentenschutzministers Hundstorfer, der im Kon­kreten die Nichtigkeit vertritt. Aber was noch wichtiger ist: Es gibt eine Stellungnahme aus dem Konsumentenschutzministerium, und diese möchte ich zitieren:

„Die vorgeschlagene Rücktrittslösung bürdet die Last, sich von einem überraschenden und ungewollten Vertragsabschluss zu lösen, weiterhin den VerbraucherInnen auf. Ältere VerbraucherInnen berichten uns immer wieder, dass allein das Konzipieren eines Rücktrittsschreibens sowie der Weg zur Post sie bereits vor unüberwindliche Probleme stellt, sodass finanzielle Nachteile gezwungenermaßen hingenommen werden.“ (Abg. Mag. Stadler: Nur nicht einschlafen! Weiterreden! Weiterreden! – Ruf: Aufhören!)

Herr Stadler, ich rede weiter, wenn ich so weit bin! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Nicht unterbrechen lassen! Das war irritierender Applaus!)

Verträge, die während eines gemäß § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz 2003 un­zu­lässigen Anrufes zustande kommen und dann durch das Konsumentenschutzgesetz legalisiert werden, sind des Rechtsstaates Österreich nicht würdig.

Wenn man sich die Aktionen und die Argumente, das Engagement vonseiten der SPÖ im Vorfeld anschaut, muss man sagen, dass ja gute Ansätze vorhanden waren. Aber das Ganze wurde dann von irgendwelchen anderen Mächten – sprich: irgendeiner Lobby (Abg. Scheibner: Von wem aber ist das?) – zu dem gemacht, was es jetzt ist: eine halbherzige Lösung. Ich schaue da in die Reihen der ÖVP! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Rädler –: Johann, jetzt heißt es ein bisschen frischer sein! – Abg. Rädler: Wirklich? Ein bisschen frischer!)

 


12.27.48

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Frau Bundesminister! – Für die Frauenquote. – Ich denke, dass unser Vize­kanzler Dipl.-Ing. Pröll via Fernsehschirm diese Debatte verfolgen wird. Daher wünsche ich ihm auf diesem Wege gute Genesung im Namen von uns allen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ.)

Zum heutigen Gesetzesbeschluss, Konsumentenschutz im Zusammenhang mit Cold Calling, und zu den Anträgen der Grünen und des BZÖ: Ich glaube, dass wir da nicht alles in einen Topf werfen sollten und können. Wenn 80 Prozent dieser Telefonbeuten verboten werden – seien es Gewinn- oder Lotteriespiele –, dann muss man auch bedenken, dass es auch noch mündige Bürger in diesem Land gibt – Kollege Dolinschek schaut ohnehin schon in seine Unterlagen.

Zu den mündigen Bürgern: Wenn Sie heute – und das ist wahrscheinlich schon jedem passiert – Ihr Auto in eine Werkstatt stellen und dann jemand von dieser Werkstatt anruft und sagt: Beim Service haben wir bemerkt, dass dieser Ersatzteil zu erneuern ist!, dann werden Sie darauf Ja sagen. (Abg. Vock: Das ist kein Cold Calling!) – Nein, es ist so. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Und dann sollen wir alles verbieten, was am Telefon angebahnt wird? – 80 Prozent sind verboten! (Beifall bei der ÖVP.) 80 Prozent sind verboten, und der Rest wird dem freien und mündigen Bürger überlassen. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zur Rechtssicherheit ein Wort: Es gibt in diesem Bereich deutliche Fortschritte, wie Kollegin Hakl gesagt hat. Wenn ich bisher drei Monate Zeit hatte, um zurückzutreten,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite