Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 101

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Sicherheitsbehörden fast ohne Einschränkung auf alle Daten zugreifen können, die gespeichert werden. Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein, aber es ist jedenfalls ein Zugriff in einer Art und Weise, die sehr problematisch ist.

Das Ganze wird durchgeboxt, und es wird gesagt: Es kommt sowieso noch ein neuer Antrag, darüber wird im Plenum abgestimmt, vorher kann daher die Diskussion nicht stattfinden. – Das ist also die Vorgangsweise in einem derart sensiblen Bereich, bei der wir höchste Gefahr wittern! (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann der FPÖ nicht vorwerfen, dass sie die Strafverfolgung behindern wolle. Wir sind immer die Ersten, die, wenn Sicherheitsbehörden in den Medien oder sonst wo attackiert werden, uns in erster Linie einmal auf die Seite der Sicherheitsbehörden stellen und sagen: Schauen wir uns zuerst einmal an, ob der Polizist, die Polizistin nicht doch richtig gehandelt hat. Wir sind hier immer die Ersten, die dafür eintreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das hindert uns aber nicht daran, einen Überwachungsstaat, der hier möglicherweise teilweise etabliert wird, zu verhindern. Das hindert uns nicht daran, uns dagegen aufzulehnen, wenn auf EU-Ebene Richtlinien erlassen werden, die letztendlich die Überwachung des Bürgers gewährleisten. Und das hindert uns nicht daran, uns hier gegen eine weitere Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte einzusetzen. Daher kann ich nur dazu auffordern, dass auch bei den anderen Parteien – zum Teil ist es Gott sei Dank bereits der Fall – diese Sensibilität einsetzt und wir uns auch tatsächlich trauen, auf europäischer Ebene dagegenzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine Bemerkung am Rande: Schweden etwa hat diese Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt. Es hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren bekommen, hat aber keine Strafe, sondern nur die Gerichtskosten zahlen müssen. Ich glaube, das können wir uns leisten bei all dem, was wir sonst in die ganze Welt verschicken – und das sollten wir uns leisten im Sinne der Menschenrechte! (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.27.43

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht soll eine effektive Kontrolle der besonderen Ermittlungsmaßnahmen darstellen, die ja ein intensiver Eingriff in die Grundrechte sind. Im Oktober 2008 hat der Rechnungshof die besonderen Ermittlungsmethoden geprüft. Ich möchte auf einen Teilaspekt eingehen, der für uns ParlamentarierInnen interessant ist: Er hat nämlich festgestellt, dass es auf der Grundlage des selektiven Datenmaterials für die Parla­mentarierInnen kaum möglich ist, sich ein umfassendes Bild vom Einsatz der beson­deren Ermittlungsmaßnahmen zu machen.

Das halte ich für nicht unproblematisch. Frau Justizministerin, ich sehe Sie da am Zug, mit uns darüber nachzudenken, wie wir diese Berichtsgestaltung verbessern können, damit das Parlament auch den notwendigen Kontrollrechten nachkommen kann.

Ich kann mir kein Bild von der Aufgabenwahrnehmung des Rechtsschutzbeauftragten machen. Ich weiß nicht, in wie vielen Fällen er Beschwerden oder Einspruch erhoben hat, das fehlt in diesem Bericht. Um beurteilen zu können, ob das System des Rechts­schutzbeauftragten funktioniert und damit auch eine effektive Kontrolle der besonderen Ermittlungsmethoden gewährleistet ist, müssen wir, wie ich meine, über diesen Bericht diskutieren.

Ich kenne ein Verfahren, das in diesem Bericht erwähnt ist, sehr gut: Das ist der Tierschützer-Prozess. Kollege Donnerbauer hat ja eine Anspielung gemacht auf Lob-


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