eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Genug gezahlt für Pleitestaaten – von der Europhorie zur Eurosklerose“ 99. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP., am 30. März 2010
Im Schatten der Ereignisse von Japan und in Nordafrika hat die Europäische Union grundlegende Weichen gestellt, künftig eine echte „Transferunion“ zu werden. Mit der vertraglichen Festschreibung des sogenannten „Euro-Rettungsschirmes“ in Form des Europäischen Stabilitätsmechanismus‘ (ESM) und der gleichzeitigen Erhöhung desselben geschieht etwas, was wohl keinem Österreicher Recht sein kann: Wir werden zu Schuldnern für Bankrott-Staaten wie Griechenland, Portugal oder Irland auf Lebenszeit und darüber hinaus.
Ohne große darüber zu sprechen, hat auch die österreichische Bundesregierung einer Ausweitung des Euro-Rettungsschirmes ohne Wenn und Aber zugestimmt, die wenigen Gegner wie Finnland fanden keine Unterstützung durch Österreich.
Die Umstände werfen kein gutes Bild auf die Europäische Union im Gesamten, aber auch auf die österreichische Bundesregierung im Besonderen. Neben dem Inhalt der Beschlüsse, muss man kritisch anmerken, dass die Bundesregierung es offenbar vorsätzlich vermeidet, die österreichische Öffentlichkeit von der Tragweite der Maßnahmen zu informieren, geschweige denn zu fragen, ob Österreich diese Maßnahmen überhaupt mittragen will.
Die von SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann vor der letzten Wahl versprochene Volksabstimmung über jegliche grundlegende Änderung Europäischer Verträge scheint die SPÖ ebenfalls „vergessen“ zu haben. Grund für dieses „Vergessen“ eines zentralen SPÖ-Wahlversprechens ist wohl der Umstand, dass man eben seitens der SPÖ, aber auch der ÖVP Angst vor dem Votum des Volkes hat.
Abgesehen davon bewegen wir uns mit dieser „Transferunion“ in Richtung einer europäischen Wirtschaftsregierung, die keiner haben will. Alternativen dazu gäbe es, eine davon wäre die Auflösung der Eurozone in eine Hart- und eine Weichwährungsunion.
Unterschiedliche (historisch gewachsene) Wirtschaftsräume (wie Nationalstaaten) unterliegen eben unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Diese stellen unterschiedliche politische Herausforderungen dar und bedürfen unterschiedlicher Lösungen.
Die Behauptung, es wäre der besagte Europäische Stabilitätsmechanismus nötig, um Marktverzerrungen zu beseitigen, ist eine grobe Verdrehung von Ursache und Wirkung. Der Markt zeigt als ultimatives Regulativ die politisch verursachten Verzerrungen auf und urgiert deren Korrektur. Man kann jetzt weitere Mittel aufwenden, um diese Korrektur hinauszuzögern, aber man wird sie sicher nicht ewig verhindern können (vgl. das Schicksal von UdSSR, DDR).
Staaten, deren makroökonomische Kennzahlen so starke Verwerfungen aufweisen, dass sie sinnvollerweise kein Mitglied eines optimalen Währungsraumes (i.S.v. Mundells Theorie) sein sollten und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sind aus der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu entlassen.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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