Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 191

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tigen. (Abg. Mag. Gaßner: Der Minister hat reagiert darauf, das sagte ich, oder?) Der Herr Minister hat reagiert, ja, aber es ist interessant, dass im Entschließungsantrag nicht die Studie der AGES genannt wird, sondern man sagt, dass primär nach Ansicht von Global 2000 und anderer NGOs bewertet wurde.

Da muss ich sagen, so sehr ich diese NGOs und deren Arbeit schätze, die Vorgangsweise, Gesetzestexte aufgrund von Ansichten von NGOs zu machen und wissenschaftliche Studien dabei zu übergehen, gefällt mir nicht sehr. Man sollte schon die wissenschaftlichen Studien zur Grundlage für ein Gesetz machen. Dass NGOs uns veranlassen, Studien zu machen, finde ich positiv, aber nicht, dass wir Gesetze machen, weil irgendeiner NGO etwas nicht gefällt – das würde mir ein bisschen missfallen.

Dazu gibt es ja eh keinen Anlass, denn es gibt auch die Studie des deutschen Umweltbundesamtes – auch nicht irgendjemand –, das sagt, es gebe da Wissens­lücken, es sei ein ausreichendes Besorgnispotential vorhanden. (Abg. Mag. Gaßner: Das reicht ja, oder?) Dieses gibt eine Empfehlung ab, vorsorglich tätig zu werden, eine Gefährdung sei aber auch nicht studienmäßig erwiesen.

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA führt derzeit eine Studie mit einer Neubewertung aller Unterlagen durch. Auch da ist die Studie in Arbeit, das heißt, die wissenschaftlichen Grundlagen wären nicht wirklich überzeugend. Was mich aber überzeugt hat – und jetzt sind wir genau dort, beim Auftrag des Parlaments, und das hat der Herr Minister dann umgesetzt –, ist die Studie der AGES. Die Begründungen in diesem Antrag würden uns nicht reichen, aber wir haben natürlich auch die Studie der AGES genau gelesen, und die Möglichkeit der Gesundheitsgefährdung – alleine die Möglichkeit! – ist Grund genug, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


18.06.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die KollegInnen Vock, Gaßner und Höfinger haben ja schon sehr ausführlich und korrekt erklärt und erläutert, worum es bei diesem gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrag geht. Wir stimmen dem selbstverständlich zu und finden es gut, richtig und wichtig, dass wir hier gemeinsam im Sinne der Ver­braucherInnen und KonsumentInnen an einem Strang ziehen.

Meine Damen und Herren, jetzt vielleicht zu etwas Tagesaktuellem, da der Herr Bundesminister Stöger auch für diesen Bereich zuständig ist. Sie haben vielleicht schon mitbekommen, dass die EU-Kommission mit 25. März 2011 eine Sonder­vor­schrift erlassen hat, um in Zukunft japanische Lebensmittel zu importieren.

Meine Damen und Herren, eine kurze Information dazu: In dieser EU-Durch­füh­rungsverordnung 297/2011 schlägt die Kommission – und das schlägt dem Fass schon den Boden aus – explizit vor, aus jenen Regionen und Präfekturen in Japan, die durch den katastrophalen Atomunfall verunreinigt und zerstört worden sind, auch weiterhin Lebensmittel importieren zu können. Das ist schon einmal der erste Punkt. Die Kommission sieht weiters vor, diese Importe dann mit höheren Grenzwerten zu versehen. – Das ist wirklich unglaublich, meine Damen und Herren!

Das heißt konkret, dass ein Erzeugnis aus den Präfekturen Fukushima und anderer importiert werden kann, wenn es im Bezug auf die Radionuklide Iod-131, Caesium-134 und Caesium-137 Höchstwerte, die in der Verordnung Euratom 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 festgelegt sind, nicht überschreitet. Das bedeutet, dass die


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