Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 192

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Kommission Höchstwerte in Kraft gesetzt hat, die für den Fall eines Super-GAU in Europa relevant wären – eine Verordnung, die so in dieser Form noch nie schlagend geworden ist.

Sie, Herr Bundesminister Stöger, sind jetzt wirklich mehr als gefordert, diese Durch­füh­rungsverordnung sofort zurückzupfeifen. Das kann ja nicht sein, dass das im Sinne der Verbrauchererwartung ist oder dass das gelebter Konsumentenschutz ist. Wenn der Kommissar Dalli das behauptet, na bitte, dann hört sich Verbraucherschutz in Europa wirklich auf.

Ich wäre sehr neugierig, Herr Bundesminister, wie Sie das kommentieren. Ich habe heute gewartet, dass Sie dazu Stellung beziehen, bisher habe ich nichts gesehen, etwa in der APA. Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit, um klarzulegen, wie Sie das einschätzen und auch welche Schritte Sie zu setzen gedenken. Meine Damen und Herren, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Für besondere Lebens­mittel werden Grenzwerte von 20 000 Becarel oder von mehr als 12 000 Becarel vorgeschrieben – ein Becarel ist ein Zerfall pro Sekunde –, und der jetzige Wert für alle europäischen Lebensmittel ist 600!

Das ist dermaßen absurd, was da im Rahmen der europäischen Lebensmittel­sicher­heitspolitik, die ich nicht verstehen kann, vorgeht. Wenn die Kommission nicht ein­sichtig ist, Herr Bundesminister, ersuche ich Sie, für Österreich eine eigene Lösung zu entwickeln, da rasch und schnell zu handeln, damit die Konsumentinnen und Konsu­menten nicht verunsichert sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


18.09.35

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gaßner – ist er noch da? –, nur zum Verständnis: Bisphenol dient nicht der Härtung von Plastikflaschen, sondern ist ein Weichmacher. Bisphenol A findet als billiger Grundstoff in der Plastikerzeugung zahlreiche Anwendung, in Kinderspielzeug, Kinderfläschchen, Schnullern. Der Einsatz dieser Industriechemikalie in Babyfläschchen wurde inzwischen verboten, Kinderspiel­zeug und Schnuller werden hoffentlich noch folgen.

Das im Antrag geforderte Herabsetzen der Grenzwerte von Bisphenol A für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kom­men, wie Wasserkocher, Plastikgeschirr, Trinkbecher und so weiter, tragen wir vom BZÖ selbstverständlich mit. (Beifall beim BZÖ.)

Es tritt aber ein weiteres Problem auf: Die Zeitschrift „Der Konsument“ hat vor wenigen Tagen Kassazettel von zwölf Lebensmittelgeschäften getestet, mit dem Ergebnis, dass Bisphenol A in allen Kassazetteln Verwendung findet, und zwar als Thermobe­schich­tung. Das Verkaufspersonal und der Konsument kommen täglich mit diesen Kassa­zetteln in Berührung. Da am Nationalen Institut für Agrarforschung in Frankreich nachgewiesen wurde, dass die Chemikalie auch über die Haut aufgenommen wird, ist anzunehmen, dass Bisphenol A über die Kassazettel in den menschlichen Organismus gelangt.

Bezüglich Langzeiteffekten, aber auch bezüglich der Dosis, durch die Folgeschäden im Organismus auftreten, tappt die Wissenschaft im Dunkeln. Sicher ist nur, dass Bisphenol A eine hormonähnliche Wirkung hat, durch welche laut Institut für Umwelt­hygiene der Medizinischen Universität Wien die Zahl der Prostata- und Brustkrebs-


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