Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 196

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Verwendet werden sie, weil sie eine solch intensive Färbung verursachen, weil sie licht-, säure- und hitzestabil sind und vor allem auch sehr preisgünstig in der Her­stellung.

Diese Farbstoffe stehen im Verdacht, Allergien auszulösen oder sogar krebserregend zu sein. Eine britische Studie aus dem Jahr 2007 kam zu dem Schluss, dass sie eben das Verhalten von Kindern negativ beeinflussen können. Dieses Thema wurde daraufhin auch im EU-Parlament intensiv diskutiert, und es wurde ein Verbot dieser künstlichen Färbemittel erwogen. Allerdings hat die Europäische Behörde für Lebens­mittelsicherheit, die EFSA, den Beweis für diese Gesundheitsschädigung als nicht ausreichend gefunden, daher konnte lediglich eine Kennzeichnungspflicht verab­schie­det werden. Verbraucherinnen und Verbraucher tun aber gut daran, sich an dieser Kennzeichnungspflicht zu orientieren.

Es gibt Alternativen, einige Hersteller verwenden bereits Naturfarben – das heißt Fruchtfarben oder Pflanzenfarben – zur Färbung der Lebensmittel, die vollkommen unbedenklich sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollten das auch wissen. Daher werden mit diesem Entschließungsantrag der Herr Bundesminister für Gesundheit, insbesondere die zuständigen Minister, auch der Landwirtschaftsminister, aufgefordert, eine Datenbank in der AGES zu errichten, in der diese Produkte aufgelistet werden, die frei von Azofarben sind.

Weiters wird der Herr Gesundheitsminister auch ersucht, sich auf EU-Ebene für die Prüfung eines Verbotes von Azofarben in Lebensmitteln einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


18.24.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos an die Ausführungen der Kollegin Höllerer anschließen. Ich möchte wirklich positiv berichten, dass dieser neu eingerichtete – so lange gibt es ihn noch nicht – Konsumentenschutzausschuss das eine oder andere an neuer Diskussionskultur bringt. Das hat natürlich auch damit zu tun, wie die andere Seite – in diesem Fall der Herr Minister – agiert. Und da möchte ich auch einmal wertschätzend sagen: Wir haben im Ausschuss ein gutes Diskussionsklima gehabt. Das ist im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten auch wichtig und notwendig.

Eine Kleinigkeit, Frau Kollegin Höllerer: Mit diesem Antrag ist in diesem Fall aber nicht der Landwirtschaftsminister gefordert, sondern, wenn ich es genau lese, der Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Abg. Höllerer: Ja!) und der Bundesminister für Gesundheit neben dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Diese drei Ministerien werden im Antrag explizit angesprochen.

Wie gesagt, das Verbot ist an sich zweckmäßig, weil es Alternativen gibt. Kollegin Höllerer hat zu Recht auf die Pflanzenfarben hingewiesen. Meine Damen und Herren, das ist eigentlich die Chance der Biologie, der biologischen Methoden, im weitesten Sinne der Lebensmittelproduktion. Auch da sollte Österreich durchaus Vorreiter sein, weil die andere Seite, die Lebensmittelindustrie, diese Mittel, die Azofarbstoffe, ja aus einem Grund einsetzt: weil sie, wie Kollegin Höllerer erwähnt hat, sehr stark färben und natürlich – das Kostenargument! – sehr billig sind, industriell-technische Rohstoffe sind.

Das ist leider bei vielen anderen Rezepturen, meine Damen und Herren, auch der Fall; der Ersatz von Zucker und viele andere Dinge, die im ersten Augenblick scheinbar gut


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