Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 197

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ausschauen, mit denen sogenannte Light-Produkte erzeugt werden, die aber eigentlich mehr gesundheitsbedenkliche Inhaltsstoffe beinhalten als die ursprünglichen Produkte. Auch das kann passieren.

Also in diesem Sinne: eine gute gemeinsame Entschließung.

Lassen Sie mich auch noch ein paar Dinge ansprechen, die wir uns in nächster Zukunft anschauen sollten, nämlich die Frage des Gammelfleisches beziehungsweise die Dinge, die damit zusammenhängen, nämlich der Kunstschinken, der mit Enzymen, Transglutaminasen, erzeugt wird.

Eine weitere Frage wäre – vielleicht können wir das in einer der nächsten Aus­schusssitzungen diskutieren –: Es gibt ja Regelungen auf EU-Ebene auch für die Kennzeichnung von Enzymen. Das wird immer mehr ein Thema, und ich bin überzeugt davon, dass wir auch diesbezüglich strenger vorgehen sollten.

Am Rande noch: In einem Lebensmittelsegment werden von sich aus schon sehr viel weniger, deutlich weniger E-Nummern verwendet, nämlich bei biologischen Lebens­mitteln. Da haben wir maximal um die 60 erlaubte E-Nummern, eben Stoffe, die ohnehin oft aus Pflanzen erzeugt werden, während es an sich mehrere Hundert gibt. Das ist auch ein Signal dafür, in welche Richtung es gehen kann und soll.

Und kurz vor Ostern: Die Eierfarben sind geregelt. Auch im biologischen Landbau ist EU-weit geregelt, dass Eier nur mit bestimmten Farbstoffen gefärbt sein dürfen. Und Sie als KonsumentInnen sollten das bedenken, wenn Sie Eier einkaufen. Diese Eier schauen nicht ganz so strahlend aus wie die mit Kunstfarben gefärbten und gelackten Eier, aber sie sind gesund, sie sind besser und sie sind umweltverträglich. Also entscheiden Sie sich in diesem Fall für Bioeier, würde ich meinen – wir stehen kurz vor Ostern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


18.28.19

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Azofarbstoffe ist wahrlich schon fast alles gesagt worden. Hinzuzufügen ist nur noch, dass viele Azofarbstoffe wegen ihrer toxischen und karzinogenen Wirkung nicht mehr für Lebensmittel zugelassen sind und nach der EU-Richtlinie 2002/61 die Verwendung in Gebrauchsmitteln verboten ist, zum Beispiel in Leder und Textilien, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen können.

Für ein generelles Verbot war die EU leider nicht zu haben. Um den verunsicherten Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, herauszufinden, welche Produkte frei von Azofarbstoffen sind, wird diese Datenbank für Informationszwecke installiert. Ich hoffe, dass diese Datenbank auch genügend beworben wird und die Konsumenten aus­reichend darüber informiert werden, wie sie zu dieser Datenbank gelangen.

Wir stimmen diesem Antrag zu. Das soll aber den Herrn Minister bitte nicht daran hindern, sich weiterhin auf EU-Ebene für ein generelles Verbot einzusetzen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


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