Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 198

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.29.35

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit den Azofarbstoffen haben die Vorredner in erster Linie auf Lebensmittel hingewiesen. Wir begegnen diesen problematischen Farbstoffen aber auch in sehr vielen anderen Bereichen, etwa wenn es um Holz, Papier und Textilien geht.

Auf die britische Studie, wonach Kinder nach Verzehr dieser Färbemittel ein besonders auffälliges Verhalten aufgewiesen haben, wurde schon hingewiesen. Nicht zuletzt ist diese Studie auch verantwortlich dafür, dass im Vorjahr die Europäische Union in einer Reaktion darauf verordnet hat, dass Lebensmittel, die mit derartigen synthetischen Farbstoffen versehen sind, auch entsprechende Hinweise zu tragen haben.

Aber problematisch sind nicht immer einzelne Farbstoffe per se, sondern mögliche Wechselwirkungen mit anderen Stoffen, etwa mit Stoffen, mit denen von Körper­schweiß verschmutzte Kleidungsstücke behandelt werden, wodurch auch kanzerogene Stoffe entstehen können. Die Forschung ist in diesem Feld noch nicht sehr weit fortgeschritten. Da gibt es noch ein breites, offenes Feld, wo es gilt, diese Proble­matiken besser aufzeigen zu können.

Auf europäischer Ebene gibt es derzeit zwar Bemühungen, die Höchstwerte für Azofarbstoffe zu senken, es ist aber kein Totalverbot angedacht. Daher verfolgt dieser vorliegende Antrag das Ziel, einerseits den Herrn Gesundheitsminister einzuladen, sich auf europäischer Ebene für ein mögliches Totalverbot einzusetzen, und andererseits auch die Erstellung einer Datenbank, in welcher Produkte ohne diese gefährlichen Farbstoffe aufgelistet werden sollen. Das ist möglich. Biosüßigkeiten verwenden ja auch bisher schon Frucht- und Pflanzenextrakte als Färbemittel.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich glaube, dass es sinnvoll wäre, wenn wir viel Kraft dafür investieren würden, die KonsumentInnen für diese Problematiken zu sensibilisieren, weil das beste Regulativ für Markt und Wirtschaft zweifellos ein sensibler und aufgeschlossener Konsument sein könnte. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. – Bitte.

 


18.32.23

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ein Lebensmittelfarbstoff eingesetzt wird, um Lebensmittel zu färben, gilt dieser als Zusatzstoff und muss nach EU-Recht im Zutatenverzeichnis entweder mit seinem Namen oder mit seiner E-Nummer angegeben werden. Jedoch fällt nicht jeder Farbstoff unter diese Kennzeichnungs­pflicht. Seit dem 2. Juli 2010 müssen in der Europäischen Union Lebensmittel, die mit bestimmten künstlichen Farbstoffen gefärbt sind, gekennzeichnet und mit Warnhin­weisen versehen werden.

Lebensmittelfarbstoffe haben die Wirkung, Lebensmittel zu verschönern, um damit für die Gesamtheit der Konsumenten attraktiver zu werden. Für Kinder stellen die knall­bunten Süßigkeiten eine große Verlockung dar. Aus Gründen der Vorsicht sind aber diese künstlichen Lebensmittelfarbstoffe bei manchen Konsumenten schon sehr unbeliebt. Auf jeden Fall müsste der Einsatz von solchen Farbstoffen hinterfragt wer­den, und man muss ins Auge fassen, dass es letztendlich auch Alternativmöglichkeiten dazu geben würde.

Das Verhalten der Europäischen Kommission gegen ein Verbot ist aus konsumen­tenpolitischer Sicht nicht schlüssig. Die Kennzeichnung ist dennoch begrüßenswert, da


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite