Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 201

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Wenn Sie heute hier anführen, dass die kleineren und mittleren Wirtschaftsprüfungs­kanzleien nicht die Gelegenheit hätten, entsprechende Aufträge zu übernehmen, dann muss ich Ihnen sagen, dass gerade mittelständische Unternehmungen eine ganz große Anzahl von Prüfungen im Industrie- und Wirtschaftsbereich vornehmen. Natür­lich, bei großen Prüfungen, Bankenprüfungen und so weiter, wo auch Revisoren tätig sind, muss man dementsprechend ausgestattet sein, und da können kleinere oder mitt­lere Unternehmen solche Aufträge nicht übernehmen. Aber das wollen die kleineren und mittleren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch gar nicht.

Der Anlass unserer heutigen Regierungsvorlage ist der Umstand, dass der Verfas­sungsgerichtshof einige Paragraphen als verfassungswidrig befunden hat. Diese haben wir nun saniert. Somit liegt also jetzt ein verfassungsgemäßes Regelwerk bezie­hungsweise Gesetz vor.

In diesem Gesetz werden die Behördenkompetenzen der Abschlussprüfer ent­sprechend ausgeweitet. Es wird darin auch die internationale Zusammenarbeit ver­bessert. Und vor allem wird in diesem Regelwerk die Unabhängigkeit der Abschluss­prüfer sichergestellt. Aus meiner Sicht ist gerade die Unabhängigkeit dieser Wirt­schafts­prüfer von essenzieller Bedeutung. Zusätzlich werden die Revisoren, vor allem die Bankrevisoren, in die Liste der Prüfer aufgenommen.

Damit haben wir, glaube ich, alle Standards, die für eine qualitätsvolle Abschluss­prüfung notwendig sind, geschaffen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


18.42.45

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es wurden von meinen Vorrednern die wesentlichen Punkte schon angesprochen. Daher kann ich mich kurz fassen.

Ziel dieser Regierungsvorlage ist es, die Gesetzesbestimmungen, die vom Verfas­sungs­gerichtshof als verfassungswidrig befunden wurden, verfassungskonform zu sanieren.

Kernpunkte sind da vor allem die Erweiterung der Behördenkompetenz, die Stärkung der Unabhängigkeit und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

Mit dieser Novelle kommt es auch zu einer vollständigen Umsetzung der ent­sprechenden EU-Richtlinien und zu einer weitergehenden Harmonisierung der Anforderungen an die Abschlussprüfung.

Wir haben, wie schon angesprochen wurde, ein sehr hohes Niveau bei den Abschluss­prüfern und den Prüfungsgesellschaften. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch die Qualität des Qualitätsprüfers selbst.

Besonders in den vergangenen wirtschaftlich schwierigen Jahren hat sich dieser Standard beziehungsweise das hohe Niveau der Qualität der Abschlussprüfer bestens bewährt.

Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt bei der Überwachung und Weiterentwicklung der Funktion der entsprechenden Bestimmungen liegt in den Aufgaben der Qualitätskon­troll­behörde. Es wurden dabei neue Aufgaben fixiert. Die Qualitätskontrollbehörde hat jetzt weitere Möglichkeiten der Überprüfung.

Bei dieser Qualitätskontrollbehörde gibt es auch ein öffentliches Register, in welchem alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften eingetragen sind.

 


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