Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 202

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Vertrauen und Sicherheit sollen mit der heutigen Beschlussfassung gegeben werden. Ich ersuche Sie daher um Ihre Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Widmann. – Bitte.

 


18.45.00

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es wird auch vom BZÖ für diese Novelle eine Zustimmung geben. Es geht dabei vor allem darum, einem Verfassungsgerichtshofurteil zu entsprechen.

Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz dient dazu, die Abschlussprüfer selbst zu prüfen, zu kontrollieren. Das heißt, es geht darum: Wer prüft die Prüfer? Wer sichert die Qualität? Das ist meiner Ansicht nach sehr positiv.

Dieses Gesetz wurde ja seinerzeit auch von uns als Mitregierenden ausgearbeitet. Das Neue daran ist, dass man jetzt, wenn man ein neuer Abschlussprüfer ist, die Beschei­nigung für nur 18 Monate bekommt und in weiteren Verfahren alle drei Jahre eine Prüfung machen muss.

Daher halten wir es für wesentlich, dass man nach einigen Jahren eine Evaluierung dieses Gesetzes vornimmt und schaut, ob es sich in der neuen Form bewährt hat oder ob es etwaige Nachteile, vor allem für KMUs, die neu anfangen, gibt, die man, sollte dem so sein, wird ausmerzen müssen.

Grundsätzlich finden wird das Gesetz sehr positiv. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.46.00

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erfahrene Steuerberatungs- und Wirt­schafts­prüfer sorgen dafür, dass wir über die wirtschaftliche Situation eines Unter­nehmens Bescheid wissen. Wir alle wollen das Vertrauen in ein Unternehmen bestätigt haben und auch die Sicherheit, dass dieses Vertrauen eben nicht erschüttert wird.

Was das Gesetz betrifft, das diese Sicherheit gewährleisten soll, nämlich das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, so haben wir bei dessen letzter Novellierung, wie bereits erwähnt wurde, wesentliche neue Anforderungen an die Abschlussprüfer gestellt. So wurden beispielsweise die Pflichten eines Abschluss­prüfers deutlicher erfasst, und es wurden das Vertrauen in seine Tätigkeit und seine Unabhängigkeit gestärkt.

Allerdings sind vom Verfassungsgerichtshof einzelne Gesetzesbestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben worden, die wir nun heute sanieren wollen. Inhaltlich geht es dabei um die Erhaltung der Abschlussprüferqualitätssicherung durch Erweite­rung der Behördenkompetenzen sowie um die Stärkung der Unabhängigkeit und um die Verbesserung der internationale Zusammenarbeit.

Ich glaube, gerade wenn wir an die vielen Insolvenzen und Skandale denken – auch in Österreich –, müssen wir daraus den Schluss ziehen: Es ist wichtig, dass bei Ab­schlussprüfungen internationaler Standard gegeben ist. Es geht da um sehr viel Geld, und da sind nicht nur Unternehmen, sondern auch die Steuerzahler betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz heute beschließen.

 


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