beitsgesetz 1984, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSDB-G)
§ 68 des Bundesvergabegesetzes sieht den Ausschluss von Unternehmen vor, die wesentliche Regelungen des Arbeits- und Sozialrechtes missachten oder Sozialversicherungsabgaben nicht entrichtet haben. Da das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz genau diese Handlungen unter Strafe stellt, ist es im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. In der Praxis ist dies jedoch nicht möglich, da AuftraggeberInnen nach dem Bundesvergabegesetz keine Möglichkeit haben, Auskunft aus der Evidenz nach § 7l AVRAG zu erhalten. Außerdem soll im Bundesvergabegesetz klargesellt sein, dass AuftraggeberInnen nach dem Bundesvergabegesetz verpflichtet sind, Strafen nach dem LSDBG als Ausschlussgrund zu berücksichtigen: Es muss sichergestellt sein, dass öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden können, die wegen Unterentlohnung nach den Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping bestraft wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedoch längstens bis 1. Mai 2011 einen Gesetzesvorschlag zukommen zu lassen, mit dem sichergestellt wird, dass
1. rechtsgültige Verwaltungsstrafbescheide im Sinne der §§ 7i und 7j AVRAG in Vergabeverfahren als Ausschließungsgründe im Sinne des § 68 Abs. 1 Z 5 und 6 Bundesvergabegesetz zu beachten sind;
2. die Evidenz nach § 7l AVRAG gegenüber Auftraggebern im Sinne des Bundesvergabegesetzes im Rahmen von Vergabeverfahren auskunftspflichtig ist.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
12.27
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Minister Hundstorfer, Sie haben uns heute gesagt, dass Sie aufgrund dieser Öffnung keinerlei zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Osten erwarten. Sie haben heute behauptet, dass ab Mai 2011, wenn der Arbeitsmarkt für alle Ostländer, die bisher in diesen Übergangsfristen drinnen waren, geöffnet wird, kein einziger Arbeitnehmer herkommen wird, um hier zu arbeiten.
Jetzt frage ich Sie, wenn Sie das heute hier behaupten: Warum hatten wir diese Übergangsfristen? Warum hatten wir eine Übergangsfrist, die ja dazu da war, zu verhindern, dass Menschen eben aus Ländern kommen, wo sie nur ein Drittel oder sogar nur ein Viertel unseres Gehaltes verdienen? Zum Beispiel muss ein Maurer in Ungarn mit 600, 700 € auskommen und kann hier das Dreifache verdienen. Warum soll dieser Mensch nicht nach Österreich kommen, wenn er die Möglichkeit hat, hier zu arbeiten?
Genau dazu diente diese Übergangsfrist. Diese Übergangsfrist sollte verhindern, dass aufgrund dieser Unterschiede bei den Lohnniveaus die Menschen eben dementsprechend wandern.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite