Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 90

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alle zu Hause am Fernsehschirm wissen: Es wird nie gelingen, ein hundertprozentiges Kontrollnetz aufzubauen, aber wir haben Kontrolleinrichtungen, wo es in Zukunft gilt – für alle, für alle in Österreich! –, nicht wegzuschauen, sondern hinzuschauen, hinzu­schauen und dementsprechend auch mitzugestalten!

Wir haben noch etwas geschaffen, wo auch Sie mit dabei waren. (Abg. Neubauer: Er­klären Sie das Ihren arbeitslosen Kollegen!) Wir haben ein Bundesvergabegesetz in Österreich, das entsprechende Vergaben zulässt mit den Ausschreibungsrichtlinien, dass der österreichische Auftraggeber entscheidet, wer in Österreich einen Auftrag be­kommt. Die Bundesregierung hat eine Schwellenwertverordnung bis Ende des Jahres verlängert, wodurch die Gemeinden, Land, Bund, LIG, BIG selbst entscheiden können, welche Firmen sie einladen. Bis 120 000 €: mindestens ein Anbot einzuholen; bis 1 Mil­lion € erhöht: mindestens fünf Anbote einzuholen! Das sind alles Instrumente, die jetzt schon da sind. (Abg. Mag. Stefan: Nur in Österreich? Oder ist das europaweit auszu­schreiben?) Und es gilt für uns alle, das zu nutzen und es nicht schlechtzureden. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

Ein letzter Satz: Herr Sozialminister, wenn Herr Strache gemeint hat, du wärst nicht auf dem richtigen Posten (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen): Ich sage dir, du bist absolut auf dem richtigen Posten – bitte, mach weiter, arbeite für Österreich!

Zu Herrn Grosz abschließend: Du hast ein unheimliches Glück, dass Christian Faul nicht mehr hier ist, weil er dir jetzt das sagen würde, was ich mir denke! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.57

12.57.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1076 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile des Entwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile abstimmen.

Da der vorliegende Entwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Art. 1 bezieht.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Entwurfes in der Fassung der Re­gierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. Ich wei­se ausdrücklich darauf hin, dass diese Teile Verfassungsbestimmungen enthalten.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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