Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 121

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke mir, genau diese Polarisierung zeigt uns, dass wir gut in der Mitte liegen und damit eine gute Maßnahme geschaffen haben.

Die Mindestsicherung ist allen Bundesländern gültig, hat damit erstmals in unserem Land einheitliche Werte geschaffen (Abg. Öllinger: Nein, leider!) und Familien mit Kin­dern erhalten um 100 € mehr. Das heißt, die größte Gruppe von armutsgefährdeten Personen sind Alleinerzieherinnen, und genau diesen Alleinerzieherinnen wird durch die Mindestsicherung wesentlich stärker geholfen. Durch die Einberechnung der So­zialtransfers kommt man auf einen Wert von 24 Prozent. Das heißt, wir sind im Durch­schnitt in Österreich im Vergleich laut EU-SILC-Studie auf einem besseren Level. Aber auf diesem dürfen wir uns nicht ausruhen, sondern wir müssen – wie unser Minister, der sich tagtäglich damit auseinandersetzt – weiterhin den Kampf führen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Das sind wir den Menschen in unserem Land schuldig. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.23

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Ja, wir leben in einem Sozialstaat, und ja, wir sind dafür, dass eine Mindestsicherung bedarfsorientiert sein soll und sein muss. Dazu stehen wir und dafür haben wir uns auch gemeinsam eingesetzt! Wir haben gemeinsam, auch mit den Stim­men der Grünen, am 7. Juli 2010 hier im Parlament die bedarfsorientierte Mindestsi­cherung beschlossen. Es ist im Rahmen der Mindestsicherung ein sogenanntes Ver­schlechterungsverbot vorgesehen, damit wirklich all jene, die die finanzielle Unterstüt­zung des Staates brauchen, diese auch im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsi­cherung bekommen.

Solidarität und staatliche Unterstützung dürfen aber keine Einbahnstraße sein. Wir dür­fen bei allem Verständnis auch den Leistungsgedanken nicht aus den Augen verlieren. Soziale Gerechtigkeit verlangt Respekt gegenüber den Steuerzahlern. Der Leistungs­anreiz gegenüber arbeitenden Menschen würde entsprechend fallen, wenn man die bedarfsorientierte Mindestsicherung 14 Mal ausbezahlen würde, so wie es die Grünen wünschen, anstatt zwölfmal. Damit würde aber auch ein wesentlicher Unterschied für all jene, die arbeiten gehen, wegfallen. Das ist nicht in unserem Sinne! (Beifall bei der ÖVP.)

Ziel der Mindestsicherung ist es ja, Menschen, die längere Zeit keine Arbeit finden, neue Zuversicht, eine neue Perspektive und auch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Dazu braucht es auch Anreize, wie eben ein höheres monatliches Einkom­men als die Mindestsicherung und auch ein 13. und 14. Monatsgehalt. Die Menschen müssen wissen: Leistung zählt und lohnt sich auch für mich persönlich! Einen Ar­beitsplatz zu haben, das heißt, nicht nur Geld verdienen zu können. Er gibt Menschen das Gefühl, gebraucht zu werden, und damit auch mehr Sinn in ihrem Leben.

Neben Leistungs- und sozialer Gerechtigkeit zählt aber für uns auch die politische Ver­antwortung gegenüber dem Steuerzahler. Das Geld ist knapp, und Gott sei Dank gibt es im Sinne der Steuerzahler auch einen Konsens hier im Haus dahin gehend, dass wir mit den vorhandenen Mitteln sorgsam umgehen müssen. Ich glaube, es ist im Sin­ne der kommenden Generationen, dass wir das so handhaben, damit es auch in Zu­kunft einen Sozialstaat geben kann. Es würde auch den Grünen gut anstehen, nach dem Prinzip des sorgsamen Umgangs mit dem Steuergeld entsprechend zu handeln. Wir können nur etwas verteilen, wenn es vorher verdient worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite