Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 147

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gen und all das, was da in nächster Zukunft noch auf uns zukommt – und die Parteien kassieren in Österreich über 170 Millionen € pro Jahr! 170 Millionen € pro Jahr streifen alle Parteien ein! Da sind wir aufgefordert, einmal darüber nachzudenken, ob das ge­rechtfertigt ist. Wir stehen für eine Halbierung der Parteienförderung, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren. Das ist auch eine ehrliche, Vertrauen schaffende Maßnah­me, um unseren Berufsstand zu retten. (Beifall beim BZÖ.)

Das geht hin bis zu den schamlosen Regierungsinseraten, wo sich auch die meisten Parteien beteiligt haben. Das geht hin bis zu den Parteistiftungen und Beteiligungen von Werbeagenturen et cetera. Und das wäre doch eine Lachnummer, sehr geehrte Frau Bundesministerin, wenn Sie in Ihrem Lobbyistenregister die bündischen Struktu­ren nicht einschließen und die Kammern auch nicht hineinnehmen. Wenn Sie sich nämlich auf europäischer Ebene erkundigen, wer dort unter „Lobbyisten“ registriert ist, dann stellen Sie fest: Da ist die Wirtschaftskammer dabei, da ist die Arbeiterkammer dabei, und da ist die Landwirtschaftskammer auch mit eingeschlossen.

Auf europäischer Ebene ist man also viel, viel weiter. Ziehen Sie nach und sorgen Sie dafür, dass der Berufsstand gerettet wird! (Beifall beim BZÖ.)

16.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.11.09

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Justizministerin! Wir haben wenig Vertrauen, wenn Sie jetzt als selbsternannte Jeanne d’Arc gegen die Lobbyisten reiten. Das hat zwei Gründe. Zum einen: Sie haben mich mit Ihrer Fünf-Mi­nuten-Rede schlicht nicht überzeugt. Außer ein bissel PR-Sprech hat es nicht viel Neu­es gegeben. Man merkt, Sie haben offensichtlich im Hintergrund Beratung. Das ersetzt aber nicht Inhalt.

Der zweite Punkt ist: Sie wissen genau, Ihre Eintrittskarte in das Justizministerium war das Aufschnüren der strengen Antikorruptionsstrafbestimmungen im Sommer 2009. Sie hatten die Worte „Ich gelobe!“ beim Bundespräsidenten noch nicht zu Ende ge­sprochen, haben Sie sich bereits mit den Lobbyisten an einen Tisch gesetzt und haben ein Korruptionsgesetz nach deren Wunsch gebastelt. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: So ist es!)

Ich nehme Ihnen daher die Nummer schlicht nicht ab. Und wenn Sie frech, muss ich schon fast sagen, im „Mittagsjournal“ auftreten und uns dieses Aufschnüren aus dem Sommer 2009 als Verschärfung verkaufen wollen, dann möchte ich Ihren eigenen Sek­tionschef Bogensberger, den Sie ja später aus dem Amt entfernt haben, zitieren. Der hat in seiner Abschiedsrede Folgendes gesagt:

„Zu den weniger geglückten Legislativprozessen zählt wohl das Korruptionsstrafrechts­aufweichungsgesetz, ...“

Ich betone: Der ehemalige Sektionschef, der damals Sektionschef war, sagt über Ihre Gesetzesreform, die Sie uns als Verschärfung verkaufen: „Korruptionsstrafrechtsauf­weichungsgesetz“. – Dann sagt er weiter:

„..., mit dem den unverblümt offen vorgetragenen Wünschen von potenten Anfütterern und den von ihnen finanziell abhängigen Einrichtungen meines Erachtens allzu bereit­willig entsprochen wurde.“

Er meint die Lobbyisten. Das sind die, die Sie jetzt vermeintlich scharf verfolgen wollen. (Abg. Kopf: Nein, wollen wir nicht verfolgen! Das ist ein Irrtum! Die Lobbyisten wollen wir nicht verfolgen!) – Dann geht es weiter:

 


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