Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 149

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hat dann – sehr vorsichtig formuliert – am Ende gesagt: Es kann nur angeregt werden, dass die österreichischen Behörden sicherstellen, dass das Strafgesetzbuch in der Weise reformiert wird, dass die passive Bestechung von Mitgliedern der Volksvertre­tungen ebenfalls umfasst ist. – Keine Reaktion.

Im Sommer 2009 ist im Zuge des Aufschnürens Ihres Korruptionsstrafpaketes der Druck wieder größer geworden. SPÖ und ÖVP waren unter Druck und haben sich gro­ße Sorgen gemacht, dass jetzt erstmals wirklich strenge Korruptionsstrafbestimmun­gen für Abgeordnete verankert werden müssen. Man hat überlegt, was man tun kann, und hat dann eine wirklich gute Lösung gefunden, indem man einen Scheintatbestand geschaffen hat. Man hat hineingeschrieben: „Amtsträger“. Dann hat man die Ausnah­men definiert. Man hat gesagt, der Stimmenkauf ist strafbar, und wenn Abgeordnete gegen Geld ihre Pflichten nach der Geschäftsordnung verletzen.

Das klingt gut. Ich war im ersten Moment richtig beeindruckt und habe mir schon ge­dacht, die Opposition hat einen Durchbruch geschafft. Und dann haben wir nachge­schaut, was die Pflichten der Abgeordneten nach der Geschäftsordnung sind: Das ist die Anwesenheitspflicht.

Also halten wir fest: Abgeordnete sind dann korrupt, wenn sie gegen Geld ihre Stimme verkaufen oder Sitzungen fernbleiben. – Das Parlament hat es geschafft, wiederum die Abgeordneten zu schonen. Es gibt hier ein rot-schwarz-blaues Korruptionsprivileg für Abgeordnete.

Wenn ich mir heute den Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP anschaue, dann finde ich das ja geradezu herzig: Man will die Antikorruptionsbestimmungen im Zusam­menhang mit MandatsträgerInnen evaluieren. – Die sind bereits evaluiert, und zwar durch Ihren Europa-Abgeordneten Strasser! Ich sage Ihnen auch, was das Ergebnis der Evaluierung ist: Europa-Abgeordnete unterliegen den strengen Abgeordnetenkor­ruptionsbestimmungen, weil sie durch die Ausnahme nicht umfasst sind. (Abg. Kopf: Was verstehen Sie unter Evaluierung? – Dass Sie bestimmen, was ..., oder was?) In­ländische Abgeordnete unterliegen diesen strengen Antikorruptionsbestimmungen nicht, ergibt die Evaluierung. Da wäre ein Verhalten wie jenes von Strasser straffrei.

Wir wollen die diesbezüglichen Bestimmungen verschärfen, eine Evaluierung ist nicht mehr notwendig. Sie haben ein umfassendes Paket von uns, Sie können heute zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: Diese grüne Selbstgerech­tigkeit ist nicht mehr auszuhalten!)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


16.18.53

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mi­nisterinnen! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Herr Kollege Steinhauser, ich möchte hier eine Lanze brechen für die Politikerinnen und Politiker und für ihre Arbeit. Nach all dem, was die Vorredner hier gesagt haben, hat man das Gefühl, ein paar schwarze Schafe bringen den gesamten Berufsstand dazu, dass er in einem schiefen Licht gesehen wird. Deswegen gibt es den Antrag der Regierungsparteien, worin Ver­änderungen vorgesehen sind, und der kann sich mit dem Antrag der Grünen sehr wohl leicht messen, denn wir haben konkrete Dinge hineingeschrieben, die für Politik und Wirtschaft, also für die gesamte Gesellschaft gelten.

Was die Arbeit von Politikerinnen und Politikern betrifft, so haben wir Vermittlungsfunk­tionen, wir haben Gestaltungsfunktionen, vor allem für jene Menschen, die unsere Un­terstützung brauchen, von denen wir das Mandat bekommen haben, im demokrati­schen Entscheidungsprozess zu wirken.

 


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