Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 177

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Aber das Leben beginnt, wenn man arbeitet, schon vor der Arbeit, wenn man in der Früh aufstehen möchte, Hilfe braucht beim Anziehen, beim Frühstücken, zum Er­reichen des Arbeitsplatzes, und das Leben geht auch nach der Arbeit weiter. Und dafür gibt es Persönliche Assistenz von den Ländern – das ist Länderkompetenz –, die je­doch unterschiedliche Regelungen vorsehen. Im Regierungsübereinkommen steht auch, dass es Ziel ist, eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden.

Mit diesem Entschließungsantrag, den ich sehr begrüße, ersuchen alle fünf Parteien gemeinsam den Sozialminister, diesbezüglich eine bundesweite Lösung zu finden. Jetzt sind vor allem die Länder gefordert, sich mit dem Bund an einen Tisch zu setzen und ein brauchbares, praxisorientiertes Ergebnis zu finden.

Ich meine, dass man danach trachten sollte, gerade auch im Zusammenhang mit dem neuen Pflegefonds die Persönliche Assistenz zu verankern. Denn wenn der Bund da finanzielle Mittel einfließen lässt, dann sollte er auch sagen, wie sie verwendet werden sollen. Und die Persönliche Assistenz wäre ein wichtiges Ziel und eine wichtige Aufga­be. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.52.32

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir werden natürlich die Forde­rung nach einer bundeseinheitlichen Regelung bei der Persönlichen Assistenz für Men­schen mit Behinderungen unterstützen, damit ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben für diese Menschen möglich wird. Die gesetzliche Lage ist ja sehr zersplittert, da das in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Für die Verhandlungen zu diesen Artikel-15a-Vereinbarungen wünsche ich Ihnen, Herr Bundesminister, sehr, sehr viel Erfolg, denn ich weiß, dass es in diesem Bereich nicht immer ganz einfach ist, alle Bundesländer auf einen Nenner zu bringen. Ich wünsche Ihnen dafür also viel Erfolg. Es wäre im Sinne der Menschen, die es im Leben nicht so leicht haben.

Den Antrag des Kollegen Hofer betreffend die Forderung nach einem Rechtsanspruch für die Finanzierung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz begrüßen wir eben­falls, da trotz Förderrichtlinien Benachteiligungen bei der Zuerkennung einer Persönli­chen Assistenz am Arbeitsplatz nach wie vor nicht ausgeschlossen werden können.

Ein weiterer Antrag des Kollegen Hofer – vom September 2009 – steht im Zusammen­hang mit der Abgeltung der Normverbrauchsabgabe beim Kauf von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen. Es wird in diesem Antrag gefordert, künftig nicht mehr die NoVA, sondern 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 40 000 € zuzüglich der Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten rückzu­vergüten.

Dazu muss ich Folgendes sagen: Bis Ende 2010 wurde die Anschaffung eines Kraft­fahrzeuges für Menschen mit Behinderungen aus verschiedenen sozialen Aspekten gefördert. Da hat es verschiedene Richtlinien gegeben, etwa die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Wenn jemand einen Ausweis nach § 29b der Straßenverkehrsordnung gehabt hat, zum Fortbewegen ein Automatikfahrzeuge be­nötigt hat und so weiter, für Leasingfahrzeuge, für all diese Fälle hat es unterschiedli­che Regelungen gegeben. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes wurde dann die Abgel­tung der NoVA für Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen mit Ende 2010 gestrichen.

In den Erläuterungen des Budgetbegleitgesetzes steht, dass zur Förderung der Mobi­lität von Menschen mit Behinderungen eine Reihe von Maßnahmen notwendig ist –


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