dieser Meinung bin ich auch; ebenso, glaube auch, Kollege Hofer –, dass insbesondere steuerliche Freibeträge und die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe vorgesehen sind. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wäre es natürlich interessant – und das erscheint angebracht –, diese Maßnahmen zusammenzuführen und neu zu gestalten. Bis heute ist jedoch nichts geschehen, Herr Bundesminister. Bisher ist nichts geschehen! Dadurch kommt es für Menschen mit Behinderungen zu erheblichen Verschlechterungen. Diese könnten nicht nur durch die geplante Erhöhung der steuerlichen Freibeträge wettgemacht werden. Ich glaube jedoch, dass diese Forderung, so, wie sie im Antrag enthalten ist, etwas zu hoch gegriffen ist. Deswegen werden wir dem auch so nicht zustimmen.
Was den nächsten Antrag – aus dem Dezember 2010 – betrifft, die Forderung der FPÖ, den Zugang zu den damaligen Pflegestufen 1 und 2 beizubehalten, damit keine Verschlechterung für die Betroffenen entsteht: Wir vom BZÖ sind der Meinung, dass der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2, der dann ja erschwert wurde, wieder geändert werden muss, dass das zurückgenommen und so wie früher geregelt werden soll. Früher war die Anspruchsvoraussetzung für die Pflegestufe 1 bei 50 Stunden in der Woche, jetzt sind es 60 Stunden. Für die Pflegestufe 2 wurden die Wochenstunden von 75 auf 85 erhöht. Wir meinen, dass das zurückgenommen werden sollte. Und deswegen werden wir diesem Antrag auch zustimmen. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
17.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.
17.56
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für die Einstimmigkeit beim Antrag betreffend Persönliche Assistenz.
Ich darf Ihnen hier einen sehr aktuellen Zwischenbericht liefern. Ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete hat es schon gesagt: Es haben in den letzten eineinhalb Tagen auf Beamtenebene entsprechende Verhandlungen mit den Bundesländern begonnen. Und es entwickelt sich in die Richtung, wie wir das auch im Regierungsprogramm niedergeschrieben haben, nämlich dass das in die Zukunft gerichtet so gestaltet werden kann, dass wir nicht nur das Landespflegegeld in den Bundesbereich übernehmen, sondern dass wir auch weiterkommen, was die Persönliche Assistenz betrifft.
Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist ja grundsätzlich, glaube ich, geregelt und ist auch nie ein Anstoß zu massiven Diskussionen. Dass es vielleicht da oder dort irgendwo unmittelbarste Probleme geben kann, möchte ich gar nicht abstreiten – bei der Größe des Bundesgebietes kann das da oder dort der Fall sein –, aber Fakt ist, dass das am Arbeitsplatz sehr gut funktioniert.
Zum Antrag der Freiheitlichen betreffend das Pflegegeld: Ich kann verstehen, dass man darüber diskutiert. Klar ist, wir werden weiterhin 50 000 positiv zu erledigende Anträge auf Neuzugang zum Pflegegeld pro Jahr haben. Das heißt, es gibt weiterhin einen Zugang, nur werden es nicht mehr 60 000 Anträge sein; das ist die wirkliche Differenz.
Ich hätte noch eine semantische Bitte, wenn in der Argumentation gesagt wird, die Ärmsten der Armen: Klar ist, wer Pflegegeld bezieht, hat ein persönliches Problem. Aber das Pflegegeld ist in Österreich geregelt unabhängig von der jeweiligen Pensionshöhe, unabhängig davon, was jemand persönlich hat. Beim Pflegegeld wird nicht darauf geschaut, was jemand persönlich hat, sondern darauf, ob jemand Pflegegeld braucht oder nicht, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber treffen tut es die Armen in diesem Bereich!)
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