Rechtsanspruch für jeden schaffen. Wie Sie auch gesagt haben, für Sie ist es vielleicht nicht so begeisternswert, Herr Minister, aber für mich ist es wichtig, dass wir einen Rechtsanspruch haben.
Kollegen fragen sich vielleicht, was eine Persönliche Assistentin überhaupt tut. Ich möchte es Ihnen veranschaulichen. Zum Beispiel Kollege Huainigg hat hier immer seine persönlichen Assistentinnen bei sich. Er hat seine Bedürfnisse, es gibt verschiedene Bedürfnisse: Er braucht Begleitung, um ihm bei der Abstimmung die Hand zu heben, für ihn vorzulesen, man sieht das oft. Sprechen und denken kann er selbst, selbstverständlich. Er hat eben seine speziellen Bedürfnisse, und dementsprechend sollte er auch Unterstützung bekommen, auch im Privatbereich.
Jemand anderer braucht vielleicht in der Früh eine Anziehhilfe, und den Rest schafft er allein. Man kann die Fälle nicht miteinander vergleichen, sondern muss sie individuell betrachten.
Mein Bedürfnis ist, eine persönliche Dolmetscherin bei mir zu haben, die mir ihre Stimme und ihre Ohren leiht – den Rest mache ich selbst. So unterschiedlich ist das. Man kann nicht alle in einen Topf schmeißen.
Der Antrag beinhaltet leider ein Wort nicht, und zwar die „Kommunikationsassistenz“. Persönliche Dolmetschung und Kommunikationsassistenz unterscheiden sich. Gebärdensprachkompetente Menschen helfen, wie zum Beispiel auch schwerhörenden Menschen oder motorisch sprachgestörten Menschen, für die muss man sprechen, das wäre Kommunikationsassistenz. Persönliches Dolmetschen erfordert eine Qualifikation als Dolmetscherin oder als Dolmetscher, und das darf man nicht miteinander verwechseln.
Ziel dieses Antrages soll es auch sein, einen Paradigmenwechsel vorzunehmen, damit Menschen, die behindert sind, ein normales Leben führen können, selbstbestimmt. Dieses liebe fürsorgliche Denken soll aus den Köpfen verschwinden.
Für mich wäre in diesem Zusammenhang wichtig, auch mit dem Antrag, dass wir diese Richtung beibehalten und auch in diesen Bereichen sehr viel umsetzen. Ich hoffe, dass wir das gut hinbekommen, dass behinderte Menschen einbezogen werden, zum Beispiel im Nationalen Aktionsplan. Da gibt es jede Menge Beispiele, Best-Practice-Beispiele dafür, welche Menschen man wozu einladen kann, welche Leute man bei welchen Projekten mit einbinden kann. – Schluss mit Almosendenken in Österreich! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
17.48
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
17.49
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ab und zu braucht man auch mehrere AssistentInnen, bis alles funktioniert – Sie haben es gesehen –, bis zum „Mikrofonständer“, den Judith heute darstellt.
Persönliche Assistenz ist ein wichtiges System, mit dem viele behinderte Menschen heute leben, das ihnen trotz der Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleistet.
Es gibt die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz – das hat der Bund eingeführt, wird auch finanziert vom Bund, bundesweit einheitlich. Dadurch ist es gelungen, dass sehr vielen behinderten Menschen auch dann, wenn der Behinderungsgrad steigt, der Arbeitsplatz erhalten bleibt oder dass sie überhaupt eine Jobmöglichkeit haben. Das hat sich sehr gut bewährt und gibt es eben bundesweit einheitlich.
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