Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 175

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Das Ziel ist ein selbstbestimmtes gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinde­rung – das ist auch das Ziel der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die Österreich ratifiziert hat. Und mit diesem Antrag kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher.

Geschätzte Damen und Herren, das hört sich vielleicht alles so einfach an, ich möchte diese bundeseinheitliche Regelung an einem Beispiel für alle ein wenig veranschauli­chen. Für uns, die wir nicht behindert sind, oder für mich, die ich nicht behindert bin, ist es ganz einfach oder leicht möglich, von einem Bundesland in ein anderes zu ziehen. Ein Mensch mit Behinderung muss sich zuerst überlegen: Kann ich in dem neuen Bun­desland, in dem ich meinen neuen Lebensmittelpunkt haben möchte, auch tatsächlich Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen? Man muss im Vorfeld eine Menge Dinge regeln und steht dann vielleicht noch immer vor unüberwindbaren Hürden.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass es wichtig ist, in diesem Bereich eine einheitli­che Regelung zu finden, damit für behinderte Menschen das selbstbestimmte Leben nicht nur auf dem Papier steht, sondern von ihnen tatsächlich auch gelebt werden kann.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dieser Antrag einen Schritt weiter auf diesem Weg bringen wird, und wünsche dem Herrn Bundesminister von dieser Stelle aus sehr viel Kraft und Durchhaltevermögen, dass es mit den Ländern eine Einigung geben kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


17.43.13

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Grüß Gott, geschätzte KollegInnen! Zum heutigen Thema: Der Fünf-Parteien-Antrag für Per­sönliche Assistenz ist eine gute Sache. Wir haben endlich einmal etwas gemeinsam gemacht, gemeinsame Schritte gesetzt.

Mir ist es wichtig, zu diesem Thema noch zu sagen, dass es in meinem Leben nach wie vor immer wieder passiert, dass wir sehr stark nach dem medizinischen Modell be­trachtet werden. Behinderte Menschen werden für klein gehalten, ein fürsorglicher Ge­danke kommt auf: Wir machen etwas für sie, sie brauchen Betreuung! – Das ist immer noch in den Köpfen.

Wir sollten davon wegkommen und uns hin zum sozialen Modell entwickeln, bei dem das Individuum im Vordergrund steht, die Unterstützungsform, materielle, persönliche Unterstützung, Unterstützung in jeder Form, die gebraucht wird.

Behinderte Menschen, sagt man oft, haben besondere Bedürfnisse. Ich frage: Welch besonderes Bedürfnis hat ein behinderter Mensch? – Ein behinderter Mensch hat ge­nauso normale Bedürfnisse wie jeder andere Mensch auch. Diese Perspektive sollten wir einnehmen.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Persönliche Assistenz ECEPA hat 2004 eine Richtlinie herausgegeben, und diese Punkte hätte ich gerne auch in dieser bundeswei­ten Regelung festgeschrieben – das hat meine Kollegin Königsberger-Ludwig bereits angeschnitten –, sodass wir das auch wirklich bundesweit verarbeiten. Es soll unab­hängig von der Einkommensleistung sein, keinen Selbstbehalt beinhalten.

Bis jetzt sieht man den Arbeitsplatz sehr gut gefördert, auch im Bereich Kommunika­tionsassistenz, aber in anderen Bereichen fehlt es oft.

Man stellt einen Antrag, und es stellt sich die Frage: Bekommt man es, bekommt man es nicht, vielleicht ja, vielleicht nein? – Das sollten wir ändern, und wir sollten einen


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