Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 174

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Die Republik spart hier auf dem Rücken der Ärmsten. Sie, Herr Bundesminister, kön­nen sich nicht hinstellen und sagen: Das ist alles gar nicht so schlimm und das trifft nur ganz wenige Leute. – Das ist unsozial!

Sie sparen hier bei den Ärmsten der Armen. Das ist etwas, mit dem wir nicht mit­können. Daher würde ich Sie wirklich bitten, noch einmal zu überdenken, ob es für eine sozialdemokratische Partei, für einen Sozialdemokraten nicht Sinn machen würde, einmal zu beachten, dass man vielleicht doch auch in der Sozialpolitik ein bisschen ein soziales Herz haben sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


17.39.00

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meinem Redebeitrag vor allem auf den Fünf-Parteien-Antrag betreffend die Persönliche Assistenz eingehen und möchte auch meiner Freude Ausdruck verleihen, dass es gelungen ist, diesen Fünf-Parteien-Antrag zu beschließen, weil ich davon überzeugt bin, dass dieser Antrag ein ganz, ganz wichtiger und wertvoller Schritt ist, diesen bundeseinheitlichen Regelungen für Menschen mit Behinderungen wieder einen Schritt näher zu kommen.

Der Bundesminister wird mit diesem Antrag ja aufgefordert oder ersucht, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine bundeseinheitliche Regelung zu erarbeiten, weil es im Moment eben so ist, dass die Persönliche Assistenz leider, muss man sagen, im Bereich der Behindertenhilfe in den Ländern geregelt ist, weshalb auch sehr unter­schiedliche Voraussetzungen gegeben sind.

Es ist auch ein sehr eingeschränkter Personenkreis, der von dieser Persönlichen As­sistenz im Freizeitbereich tatsächlich profitieren kann. Leider haben wir auch keine ge­nauen Zahlen – die liegen dem Bund nicht vor. Und es ist auch so, dass die Persön­liche Assistenz im Freizeitbereich im Moment nur jenen Personen tatsächlich zusteht, die im erwerbsfähigen Alter sind und auch über eine sehr hohe Selbstorganisation ver­fügen.

Wie gesagt, die Regelungen sind länderweise sehr unterschiedlich, und es gibt auch unterschiedliche Modelle für die AssistenznehmerInnen, das heißt, es gibt das Arbeit­gebermodell und das Modell der freien DienstnehmerInnen.

Ich denke, mit dem heutigen Antrag und mit der Feststellung der Bundesregierung im Regierungsprogramm, eine bundeseinheitliche Regelung zu prüfen und anzustreben, werden wir einen sehr, sehr guten Schritt in die richtige Richtung gehen.

Es gibt ja auch aus dem Vorjahr einen Beschluss der LandessozialreferentInnenkonfe­renz im Rahmen einer Arbeitsgruppe im Ministerium, tatsächlich diese bundeseinheitli­che Regelung anzustreben. Meines Wissens hat es gestern eine erste Sitzung in die­sem Bereich gegeben, und ich bin überzeugt davon, dass wir da auf einem guten Weg sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Persönliche Assistenz ist, wie gesagt, sehr unterschiedlich geregelt, eines aber findet sich überall bei der Persönlichen Assis­tenz: Die Persönliche Assistenz soll den behinderten Menschen die Möglichkeit geben, ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Im Moment ist die Persönli­che Arbeitsassistenz bundeseinheitlich geregelt, aber die Persönliche Assistenz soll eben alle Bereiche des täglichen Lebens umfassen, soll dort unterstützen, wo Men­schen aufgrund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen.

 


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