Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 193

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Innovative Büchereien brauchen ein aktuelles und großes Angebot. Sie brauchen kun­denfreundliche Öffnungszeiten. Sie brauchen Fachpersonal. Sie brauchen Nähe zu ih­rem Publikum. Sie brauchen die Vernetzung und die Partnerschaften, zum Beispiel mit Schulen, auch im Zusammenhang mit Leseförderung. Sie brauchen innovative Stan­dards für die Entwicklung von digitalen Bibliotheksangeboten. Es ist aber eine Tatsa­che, dass die Situation in den Bundesländern sehr unterschiedlich und das Netz noch brüchig ist. Daher soll dieser Masterplan antreten, um dieses Netz dichter zu machen und die flächendeckende Versorgung und den Zugang zu gewährleisten.

Ich freue mich auf die Kooperation. Ich freue mich darüber, dass wir in einem Vier-Par­teien-Antrag diesen Masterplan beschließen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


18.47.19

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr, so im Herbst zur Leipziger Buchmesse, zur Frankfurter Buchmesse, in Wien oder wo auch immer, gibt es diese Lippenbekennt­nisse zu Büchereien und zu Bibliotheken. Diese sind sicher wichtig, und ich glaube, es passiert auch immer wieder ein wenig auf dem Sektor – aber es ist viel zu wenig!

Wir haben deswegen Anfang Februar dieses Jahres einen Entschließungsantrag ein­gebracht, mit dem ein Bibliotheksgesetz, wie es auch in anderen Ländern eines gibt, in Auftrag gegeben werden sollte. Im März, also einen Monat später, hat es nun diesen neuen Entschließungsantrag gegeben, mit dem auch die Grünen können – wir sind ja auf diesem Entschließungsantrag drauf –, der aber letztendlich im Wesentlichen von den Regierungsparteien eingebracht worden ist. Das ist gut so, allerdings frage ich mich schon – weil Sie, Frau Kollegin Ablinger, als Vorrednerin auch gesagt haben, dass da ein Masterplan kommt –, wozu es diesen Entschließungsantrag seitens der Regierungsparteien überhaupt gibt, weil ja dieser Masterplan im Regierungsüberein­kommen steht.

Also: Die Regierungsparteien entschließen sich im Regierungsübereinkommen dazu, einen Masterplan für die Bibliotheken zu entwickeln. Dann kommt ein Entschließungs­antrag, damit dieses Regierungsprogramm umgesetzt werden soll. Das sehe ich nicht unbedingt als notwendig, trotzdem freue ich mich, dass die Regierung an ihr eigenes Regierungsprogramm erinnert wird.

Ich glaube aber, dass das trotzdem noch viel zu wenig ist, und zwar aus folgendem Grund: Erstens einmal sind solche Masterpläne kleine Pflästerchen, mit denen nur die schlimmsten Sachen bereinigt werden – also Sanierungstätigkeiten. Aber vor allen Din­gen weiß man auch gar nicht genau, was ein Masterplan letztendlich an Effizienz brin­gen kann; es kann alles Mögliche sein. Daher ist ein Gesetz, ein Bibliothekengesetz, ganz dringend notwendig! So etwas braucht es, ähnlich wie in der Kunstförderung.

Wir brauchen im Zusammenhang mit den Bibliotheksförderungen nur einen Vergleich mit PISA anzustellen, wenn wir überlegen, dass gerade Länder wie Finnland, Neusee­land oder Kanada solche Gesetze haben. Nicht umsonst sind das die Länder mit her­vorragenden PISA-Ergebnissen. Wenn Sie sich ansehen, dass etwa in Finnland pro Person 19 Entlehnungen pro Jahr stattfinden, in Österreich hingegen 2,5, dann sieht man schon, dass so ein Bibliothekengesetz einen direkten Zusammenhang mit den Entlehnungen und einen direkten Zusammenhang mit PISA-Ergebnissen hat.

Villach und Klagenfurt – ich weise jedes Mal darauf hin – haben noch immer keine kommunale Bibliothek. Selbst ein Masterplan wird das nicht ohne Gesetz bewirken


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