Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.
21.01
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Mein vorliegender Antrag betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat die Intention, die genauere Definition der Gleichbehandlung und Diskriminierung zu schaffen.
Frau Kollegin Schwentner hat im Ausschuss die Ablehnung meines Antrages damit begründet, dass ich den Anlassfall eines Salzburger Trachtenschneiders gebracht habe, der ausdrücklich in seiner Stellenausschreibung eine Frau gesucht hat.
Liebe Frau Kollegin, ich bringe Ihnen gerne noch ein weiteres Beispiel, das meine Forderung bekräftigt. Da gab es einen Schlüsseldienst-Unternehmer, der per Stelleninserat einen männlichen Mitarbeiter für Verkauf und Montage suchte. Es dauerte gar nicht lange, da übermittelte die Gleichbehandlungsanwaltschaft dem Unternehmen Informationsmaterial und ein Schreiben mit dem Hinweis, dass das Gleichbehandlungsgesetz eine geschlechterneutrale Stellenausschreibung verlangt.
Es erging dann ein Antwortschreiben des Unternehmers an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, worin er betont, dass diese Person, die diese Stelle erhält, bis zu 300 Kilogramm schwere Gegenstände heben und verladen müsse und dass sich in der 25-jährigen Praxis des Unternehmens für diese Stelle noch niemals eine Frau beworben habe. Der Betrieb hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch gebeten, ihm eine geeignete Frau als Bewerberin vorzustellen.
Was die Gleichbehandlungsanwaltschaft dann gemacht hat, ist, dass sie die Fragen zum Anlass genommen hat, dem Unternehmen ein weiteres Informationsschreiben mit detaillierten Informationen über das Gleichbehandlungsgesetz zukommen zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Beispiel stammt aus dem Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft aus dem Jahr 2008/2009. Es zeigt auf, dass es durchaus noch viele andere Fälle gibt, in denen sich das Gleichbehandlungsgesetz schikanös und realitätsfern auswirkt.
Aber nicht nur hier, sondern auch in anderen Bereichen der Frauenpolitik gehen wir zurzeit in eine komplett falsche Richtung. Ich spreche hiebei von der Gehaltsoffenlegung und auch der geplanten Forderung der Quoten in Aufsichtsräten von staatsnahen Betrieben.
Frau Minister, eine Frage müssen Sie mir da schon gestatten: Für wie viele Frauen in Österreich ist das Signal? – Ich sage, nicht einmal für so viele unter der Wahrnehmungsgrenze. Einen Großteil der österreichischen Frauen betrifft diese „großartige“ Neuerung gar nicht. Für die unzähligen arbeitenden Frauen in unserem Land gibt es de facto keine Verbesserungen.
Wir haben heute den Sozialbericht diskutiert. Erschreckenderweise haben wir da hören müssen, dass gerade ältere Frauen und Alleinerzieherinnen von der Armut am meisten betroffen sind. Und was machen Sie hier? – Sie setzen Pseudomaßnahmen, die de facto gar nicht wirklich greifen.
Für mich ist diese Forderung nach Quoten so ein Schielen mit dem linken Auge nach Absicherungspositionen, wie man das aus Norwegen kennt. De facto ist es nichts anderes als Proporzdenken und Postenschacher. (Beifall bei der FPÖ.)
21.05
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