Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 236

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


21.05.14

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Carmen Gartelgruber, was Sie als Postenschacher bezeichnen, das bezeichne ich als Gerechtigkeit. Es steht den Frauen zu, dass sie ihren Teil vom Kuchen des Reichtums bekommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Frau Kollegin, Sie beklagen auf der anderen Seite, dass Frauen zu Unrecht weniger verdienen. Natürlich sollten sie auch besser verdienen, all diese Maßnahmen – das einkommensabhängige Karenzgeld et cetera – zielen darauf ab. Wir sind auf dem rich­tigen Weg.

Nun zu Ihrem Beispiel: Erstens, in Ihrem Antrag haben Sie sich insofern geirrt, als nicht das Bundesministerium für Justiz für diese Gesetzesänderung zuständig wäre, son­dern das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. – Das zum Ersten.

Zur Frage der Determination dieses Gesetzes: Diese Gesetzesmaterie ist im Gleichbe­handlungsgesetz, verfahrensrechtlich in der Gleichbehandlungskommission und in ver­schiedenen anderen Gesetzesmaterien geregelt – mittelbare Diskriminierung, unmittel­bare Diskriminierung, und, und, und. Sie ist ausreichend determiniert, ausreichend ge­regelt. – Das ist der zweite Punkt, den ich dazu anmerken möchte.

Zu Ihrem Beispiel der nicht geschlechtergerechten Stellenausschreibung, nämlich dass man diese Stelle von dem Salzburger Modeunternehmen/Trachtenunternehmen neu­tral ausschreibt, möchte ich Ihnen eines sagen: Der Beruf eines Schneiders/einer Schneiderin ist kein spezifischer Frauenberuf. Ganze Heerscharen von Frauen haben sich schon von Schneidern einkleiden, anpassen und etwas abmessen lassen. Ich er­innere an Gaultier – wie heißen sie denn alle? –, Hermès, Louis Vuitton, Donna Ka­ran – das ist eine der wenigen Frauen, die mir einfällt –, Westwood. Wie heißen denn all die Haute-Couture-Schneider, wo ganze Heerscharen von Damen sich nach wie vor darüber freuen, dass sie schöne Mode für Frauen machen? (Demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Schwentner.) Und da wäre auf einmal eine neutrale Stellenausschreibung nicht am Platze!

Sie irren hier, Sie irren hier massiv und Sie suchen bewusst ein Beispiel heraus, um et­was ins Lächerliche zu ziehen. Ich sage Ihnen eines: Dieses Gleichbehandlungsgesetz erfüllt seinen Zweck. Es geht auch hier wieder einmal um ein Stück mehr Gerechtig­keit. – Mehr ist dazu nicht zu sagen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

21.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schittenhelm gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.08.06

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zum Antrag der Frau Kollegin Gartelgruber kann ich nur sagen: Das erwähnte Bundesgesetz haben wir erst vor wenigen Wochen, im Jän­ner dieses Jahres hier im Haus novelliert. Das ist das eine. Außerdem sind die Begriffe „Diskriminierung“ und „Gleichbehandlung“ in den Richtlinien der Europäischen Union festgeschrieben. Daher ist eine Abänderung gar nicht möglich, weil sie rechtswidrig wäre. – Das dazu.

Ich möchte heute auch die Gelegenheit nutzen, der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein Dankeschön für den Bericht zu sagen, der uns vorgelegen ist und der im Gleichbe-


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