Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 35

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Nochmals: Herunter mit dieser Vorratsdatenspeicherung von der Tagesordnung! Zu­rück an den Start und abwarten, was die neue EU-Richtlinie ergibt! Niemand zwingt uns, diesen Beschluss heute zu fassen.

Ich appelliere daher nicht nur an den Herrn Maier, nicht nur an den Klubobmann Cap, sondern auch an die ÖVP, diesem unserem Antrag, nämlich die Tagesordnungspunk­te 2 und 3 von der Tagesordnung zu nehmen, zuzustimmen, denn es ist nicht notwen­dig, die Menschen flächendeckend zu bespitzeln und sozusagen alle 8 Millionen Öster­reicher unter Generalverdacht zu stellen und der Vernaderung Tür und Tor zu öffnen. Das ist unser Anliegen, das wir heute vorbringen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

9.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.15.34

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Damen und Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Westenthaler, ich glaube, mehr Kraut und Rüben, wie es jetzt in dieser eigenartigen Rede dargeboten worden ist, kann man ja nicht mehr vermischen. Man muss schon auseinanderhalten, worüber wir hier reden. Es geht hier um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die leider Gottes – wir sind damals vehement dagegen aufgetreten – 2005 von Ihrer Justizministerin Gastin­ger im gesamteuropäischen Kontext beschlossen worden ist. Und da müssen Sie sich einmal selber bei der Nase nehmen und sich fragen, warum damals dieser Akt gesetzt worden ist, meine Damen und Herren vom BZÖ! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Dass heute gerade jene Partei so sehr gegen diesen Beschluss ist, die damals die Ur­sache dafür war, dass wir jetzt diese Diskussion haben, das ist bezeichnend für Sie, Herr Kollege Westenthaler und meine Damen und Herren vom BZÖ. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, worum geht es wirklich? – Wir haben eine EU-Richtlinie. Diese ist europäisches Recht, und wir hätten diese Richtlinie bereits vor eineinhalb Jahren umsetzen müssen. Die Frau Bundesministerin Bures hat sich in dieser Zeit ve­hement dafür eingesetzt, diese Richtlinie so umzusetzen, dass sie den strengsten Nor­men, den grundrechtlichen Normen entspricht, und das ist jetzt auch gelungen.

Wir haben hier eine EU-Richtlinie, und wenn diese nicht umgesetzt wird – das wissen Sie ganz genau, Herr Kollege Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Die Richtlinie ist obsolet!), und ich finde es beschämend, dass Sie das hier nicht sagen, sondern die Diskussion auf den Kopf stellen –, muss Österreich eine Strafzahlung von 30 Millio­nen € leisten! (Abg. Ing. Westenthaler: Die Richtlinie gibt es schon gar nicht mehr, die ist längst obsolet!) Das ist europäisches Recht und bei uns umzusetzen! Das ist einmal Faktum.

Daher haben wir ein Gesetz hier ausgearbeitet, das aus meiner Sicht absolut keinen Einwand mehr zulässt. Wir haben das richterliche Genehmigungsrecht. Wir haben dort, wo Staatsanwälte genehmigen müssen, zwei Staatsanwälte vorgesehen. Wir haben ein umfassendes Hearing gemacht, meine Damen und Herren (Abg. Ing. Westentha­ler: Das war vernichtend!), und wir haben die Ergebnisse dieses Hearings in entspre­chende Regelungen und Vorschläge eingearbeitet. Warum Sie die Debatte hier führen, ist, um zu verhindern, dass vor der Einbringung dieser Anträge über ebendiese Anträ­ge informiert werden kann, weil die Anträge geschäftsordnungsmäßig erst in der fol­genden Debatte eingebracht werden können. Daher tun Sie hier so, als würde es diese


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