gen“ als Ressort abhandenkommt. Wundern würde es mich nicht, denn aus dem Familienministerium sind bisher nur viele Ankündigungen gekommen.
Beispiel eins: bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz – bitte warten. Ich weiß nicht, die wievielte Arbeitsgruppe es gibt.
Beispiel zwei: Seit 2008 wird ein bundeseinheitliches Rahmengesetz im Rahmen der Jugendwohlfahrt, also ein Kinder- und Jugendhilfegesetz anscheinend verhandelt. Ich höre noch die Worte der ehemaligen Staatssekretärin, die gesagt hat, dass wir im Sommer 2011 einen Gesetzestext haben werden. – Jetzt heißt es wieder: Bitte warten!, obwohl die Familie ein Herzensanliegen ist.
Drittes Beispiel, der Familienlastenausgleich. Wann wird endlich die Neuordnung der Finanzstruktur vorgenommen? Wann kommt man endlich mit neuen Ideen, anstatt nur Leistungen zu kürzen und zu sagen, das Defizit sei jetzt sowieso ein bisschen weniger geworden?! – Das sind die Dinge, die ich mir erwarte. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)
Auch Sie, Frau Justizministerin Karl, haben viele Baustellen: nicht nur, das Vertrauen in die Justiz zu fördern und wieder zu gewinnen, sondern vor allem auch Baustellen im Familienbereich. Ich hätte gerne von Ihnen gehört, wie es mit der gemeinsamen Obsorge ausschaut! Ich hätte gerne von Ihnen gehört, wie es mit den Verbesserungen im Besuchsrecht ausschaut! Wie kommen wir da weiter? Wie schaut es aus mit dem Geld für die Prozessbegleitung und für den Kinderbeistand? Wie schaut es aus mit den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht? (Präsident Dr. Graf gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
All das ist nicht geschehen. Daher muss ich sagen: Ein Journalist hat in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zu dieser Regierungsumbildung geschrieben, es sei dies ein „Kabinett der Verlegenheit“, das „Team ist mehr Notlösung als Befreiungsschlag“.
Dem habe ich nichts hinzuzufügen, außer dass sich die Österreicherinnen und Österreicher eine bessere Regierung verdient hätten. (Beifall beim BZÖ.)
13.49
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Stadler zu Wort gemeldet. Ich frage im Vorhinein im Sinne der Geschäftsordnung: Beabsichtigen Sie, einen Antrag zu stellen? (Abg. Mag. Stadler: Einen einzigen Satz!) – Bitte, dann erteile ich Ihnen das Wort.
13.50
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich beantrage, die Anwesenheit des Vizekanzlers gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu verlangen. (Beifall beim BZÖ.)
13.50
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort und rufe den § 59 der Geschäftsordnung in Erinnerung. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Stellt er auch einen Antrag?)
13.50
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, vielen Dank für die Erinnerung an die Geschäftsordnung. – Geschätzte Damen und Herren, es ist nach der Geschäftsordnung völlig legitim, einen Antrag zu stellen, wie es Kollege Stadler jetzt getan hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Es ist schon ein Missbrauch!) Nur:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite