Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 162

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sitzt er; du wirst dann mitstimmen, da bin ich schon gespannt darauf (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Der stimmt sicher nicht mit, geht wieder raus!) –, hat darauf hingewiesen.

Auf den Punkt gebracht: Sie geben letztlich Geld für die Bespitzelung aller Österreicher aus und sparen umgekehrt bei den Familien. Wir vom BZÖ sagen daher Nein zu die­sem Wahnsinnsbeschluss, Nein zu diesem Vorratsdaten-Spitzelgesetz. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Moser. – Ruf bei der ÖVP: Applaus einer Person bei den Grü­nen und einer Person beim BZÖ!)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Maier gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.30.38

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Sprich nie mehr zum Datenschutz oder Konsumentenschutz!) Die Frage der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren Umsetzung wird europa­weit diskutiert, und zwar äußerst unterschiedlich – das hat der Evaluierungsbericht der Kommission ergeben. Dieser Bericht ist teilweise widersprüchlich, wie man am Beispiel von Tschechien sieht. Tschechien selbst, die tschechische Regierung hat die Vorrats­datenspeicherung für absolut notwendig und unverzichtbar erachtet – nachzulesen im Evaluierungsbericht –, kurze Zeit später hat der tschechische Verfassungsgerichtshof die Umsetzung dieser Richtlinie als nichtig erklärt.

Hohes Haus! Mit dieser Diskussion werden wir uns noch Monate beschäftigen müssen. Es geht grundsätzlich um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung der europäischen Grundrechtecharta entspricht oder nicht und ob die Maßnahme, nämlich eine ver­dachtsunabhängige flächendeckende Speicherung von Telekomdaten, im Sinne der Eu­ropäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta verhältnismäßig ist.

Ich wiederhole mich und sage das hier sehr deutlich: Diese Frage kann derzeit nur der Europäische Gerichtshof klären! Derzeit ist ein Verfahren anhängig, und Ende dieses Jahres wird mit einem Urteil zu rechnen sein. (Abg. Ing. Westenthaler: Deswegen be­schließen wir es heute! – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bedauerlicherweise – und das ist europäisches Recht; ich kann keine Lehrstunde über europäisches Recht geben, auch nicht dem Kollegen Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Sie glauben immer, Sie sind der gute Datenschützer, aber ...!), ich ersuche aber, ein bisschen nachzule­sen –, bedauerlicherweise beseitigt der Evaluierungsbericht – und das hat die Frau Jus­tizministerin dargestellt – nicht die Umsetzungsverpflichtung Österreichs. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Datenschutzversager!) Wir können natürlich das Risiko eingehen, nicht um­zusetzen, mit dem Ergebnis, dass es zu Strafzahlungen zwischen 10 Millionen € und 20 Millionen € kommt. (Abg. Ing. Westenthaler: Datenschutzversager!)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der österreichische Daten­schutzrat hat sich seit dem Jahre 2001 mit der Frage der Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt, zu einer Zeit, zu der viele von Ihnen das Wort „Vorratsdatenspei­cherung“ anscheinend noch nie gehört hatten. Mir ist keine Presseaussendung von den Kritikern, vom Kollegen Westenthaler beispielsweise, bekannt (Abg. Ing. Westen­thaler: O ja!) aus den Jahren 2005/2006 (Abg. Ing. Westenthaler: Wissen Sie, wa­rum? Weil ich da nicht in der Politik war! Das ist der Unterschied!), in denen diese Vor­ratsdatenspeicherung bekämpft wurde. Ihre Argumentation ist daher absolut durch­sichtig. (Abg. Ing. Westenthaler: Lernen Sie einmal Geschichte!)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann derzeit aber auch nicht wegdiskutieren, dass das Internet als Tatmittel und Tatort eine zunehmende Rolle


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