Seit 15 Jahren sind die Gebühren erstmals angehoben worden, wir haben jetzt die Valorisierung vereinbart. Ich glaube, wenn wir die Qualität und den engen Kontakt zur Wirtschaft halten wollen, dann ist es auch gerechtfertigt, nach 15 Jahren diese Anhebung in wirklich moderater Art und Weise vorzunehmen.
Im Übrigen wissen Sie, dass ich mich sehr dafür einsetze, weil die österreichische Wirtschaft natürlich exportorientiert ist, dass wir international, aber vor allem auf europäischer Ebene mit einem europäischen Patentrecht in Zukunft ohnedies noch einen besseren Schutz haben werden. Ich bin froh darüber, dass die Gespräche in Brüssel diesbezüglich auch sehr positiv laufen. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, bei dieser Gebührenanpassung im Patentamtsgebührengesetz geht es um eine Anpassung, die wir bei den Budgetbegleitgesetzen bereits mitverhandelt haben, wo wir jedoch auf Grund redaktioneller Probleme nicht zu einem Beschluss gekommen sind.
Hier ist es wichtig, auch die Kostenwahrheit bei diesen Gebühren zu haben und vor allem bei jenen Gebühren, die nicht kostendeckend waren, anzupassen. Ich glaube nämlich so wie Sie, Frau Kollegin Lichtenecker, dass wir gerade als Grundlage für die Forschung nicht die Gebühren bei Patenten haben, sondern die Forschung und Innovation als solche prinzipiell. Daher, glaube ich, wird das keinen Forscher abhalten.
Viel wichtiger ist es, einerseits diese verwaltungstechnischen Anpassungen vorzunehmen – daher sollte das keinen von seinem Antrag abhalten –, aber andererseits, so wie es auch Wirtschaftsminister Mitterlehner mit seiner Mittelstandoffensive macht, Innovation zu fördern.
Ich möchte nur kurz auf den Innovationsscheck Neu, den Technologiecoaching-Scheck hinweisen, wo jetzt tausend Schecks zu je 1 000 € aufgelegt werden, die junge Forscher und Unternehmer gerade in diesem Bereich der rechtlichen Beratung betreffend Patentschutz und Lizenzrechte unterstützen sollen. Ich glaube, das ist der richtige Weg, hier voranzugehen, einerseits Forschung anzuspornen, aber andererseits auch hilfreich zur Seite zu stehen, wenn es um wasserdichte Gesetze geht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.57
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
18.57
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Man kann ja Dinge von zwei Seiten betrachten. Es ist schon richtig, es wurden Gebühren angepasst, aber es wurden auch bisher kostenfreie Anträge mit Kosten bedacht. Da sage ich ganz klar und deutlich: Wenn wir, wie in der FTI-Strategie der Regierung angemerkt, von den Innovation Followers zu den Innovation Leaders kommen wollen, dann dürfen wir nicht das falsche Signal setzen.
Mir schwant auch Böses, wenn ich mir jetzt das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 im Überblick ansehe und dort erkenne, dass für Forschung und Entwicklung keine Erhöhung vorgesehen ist, und mich dann frage, wie die angestrebte, bereits von 4 Prozent auf 3,76 Prozent reduzierte F&E-Quote erreicht werden soll. Das schaffen wir nicht.
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