Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 47

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der erste neue akademische Grad. Entscheidend für den Erfolg dieses Abschlusses ist die Anerkennung durch die Privatwirtschaft und durch den öffentlichen Dienst. Ein großer Teil der Wirtschaft steht diesem Abschluss sehr positiv gegenüber. Eine Studie zeigt, jedes zweite Unternehmen hat ihn in sein Gehaltssystem bereits aufgenommen. Für den öffentlichen Dienst ist dieser akademische Abschluss allerdings in der Besol­dung noch nicht umgesetzt.

Meine Frage daher:

108/M

„Warum ist die Anerkennung des Bachelor-Abschlusses als erster akademischer Grad (graduate) im öffentlichen Dienst bisher noch nicht erfolgt?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir arbeiten sehr intensiv daran, dass wir für 200 bis 300 Beamte und Beamtinnen, die im zweiten Bildungsweg gerade den Bachelor-Abschluss machen – die werden nächs­tes Jahr fertig mit dieser Ausbildung –, da eine Anerkennung finden können. Wir haben gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst an verschiedenen Varianten gearbeitet, sind aber noch nicht zu einer einhelligen Lösung gekommen, weil die Varianten irgendwie noch „zwicken“, wenn ich das so sagen darf. Das heißt, daran wird weiter gearbeitet.

Und im Übrigen darf ich schon bemerken, dass wir durch den Pragmatisierungsstopp ab dem Jahr 2003 in der öffentlichen Verwaltung ausschließlich Vertragsbedienstete aufnehmen und hier nicht mehr das Vorbildungsprinzip im Vordergrund steht, also gleich­zeitig mit dem Eintreten in den öffentlichen Dienst auch nach A1, sprich Aka­demiker/Akademikerinnen, bezahlt wird, sondern ausschließlich so bezahlt wird, wie der Arbeitsplatz beschrieben ist. Das heißt, für neu eintretende Bedienstete in der Verwaltung, im öffentlichen Dienst ist die Bachelor-Ausbildung sehr wohl zu berück­sichtigen und wird auch berücksichtigt, wenn der Job passt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Cortolezis-Schlager, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Es ist sehr begrüßens­wert, dass Sie an einer Lösung arbeiten für jene, die berufsbegleitend studieren. Der­zeit erlangen aber bereits 15 000 Studierende pro Jahr einen Bachelor-Abschluss, und die Tendenz ist sehr stark steigend, weil die Studienrichtungen ja umgestellt haben auf diesen neuen Abschluss. Daher drängt dieses Problem sehr.

Glauben Sie, dass die Verhandlungen zu einem positiven Abschluss auch im öffent­lichen Dienst führen können, und wann rechnen Sie mit konkreten Ergebnissen der Verhandlungen insgesamt für den Bachelor?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wenn sich diese 15 000 Personen alle für die öffentliche Verwaltung bewerben, so kann ich Ihnen sagen, was ich vorher gesagt habe, dass wir Ausbildungen sehr wohl anerkennen, weil wir das Vorbildungsprinzip nicht mehr als erste Priorität ansehen, sondern Priorität hat, wie der Job, wie der Arbeitsplatz beschrieben ist. Das heißt, hier gibt es kein Hindernis mehr für Menschen, die sich in der öffentlichen Verwaltung bewerben und diesen Abschluss haben, dass er auch anerkannt wird.

 


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