Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 188

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Und da habe ich den Eindruck gehabt, das hat ganz besonders gefehlt. Neben der Konzeptlosigkeit war bei Ihnen eigentlich auch die Antwort: Österreich zuletzt!, und nicht: Österreich zuerst! – Schade, schade und noch einmal schade! Aber morgen in der Aktuellen Europastunde können wir es noch einmal probieren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Das ist gesessen! – Abg. Dr. Cap – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Ein guter Zwischenruf!)

17.37


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muttonen, Höllerer und Musiol Kolleginnen und Kollegen betreffend innerösterreichische Umsetzung des Instruments der Europäischen Bürgerinitiative

eingebracht in der Sitzung des Nationalrats am 17.5.2011 im Zuge der Dringlichen Anfrage der Abg. Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung einer euro­päischen Transferunion.

Die Europäische Bürgerinitiative ist ein hilfreiches Instrument, um den Bürgerinnen und Bürgern in Europa mehr Mitsprache auf europäischer Ebene zu ermöglichen und sie an der Gestaltung der europäischen Politik, insbesondere auch im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik, zu beteiligen.

Die Idee einer Europäischen Bürgerinitiative wurde im Juni 2003 vom Europäischen Konvent in den Vertrag über eine Verfassung für Europa aufgenommen und schluss­endlich im Vertrag von Lissabon verankert. Im November 2009 veröffentlichte die Kommission ein Grünbuch, mit dessen Hilfe die Vorstellungen der Mitgliedstaaten, der beteiligten Europäischen Institutionen und der Zivilgesellschaft zu den Verfahrens­regeln für die Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative eingeholt wurden. Auf Basis dieser Konsultation, an der sich auch der Nationalrat beteiligt hat, legte die Europäische Kommission am 31. März 2010 ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative vor. Das Europäische Parlament hat den Vorschlag nach erfolgter politischer Einigung mit dem Rat am 15. Dezember 2010 angenommen. Die formelle Annahme im Rat erfolgte am 14. Februar 2011.

Der Start der ersten Bürgerinitiative wird ab dem 1. April 2012 möglich sein. Die Mitgliedstaaten haben die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen in ihrem nationalen Recht jedoch bereits im Vorhinein zu treffen.

Der Nationalrat hat bereits betont (so etwa in der Entschließung vom 19. Mai 2010), dass die Europäische Bürgerinitiative eine wesentliche Bereicherung für den euro­päischen Demokratieprozess darstellt. Derzeit laufen bereits intensive legistische Arbeiten zur Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sofern von Seiten der Europäischen Kommission die entsprechenden Detailinformationen, insbesondere bezüglich der Open-Source Data Software, geliefert werden, liegt Österreich im vorgegebenen Zeitplan, was die legistische Umsetzung betrifft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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