Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 85

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also nicht nur primär, sondern auch sekundär positiv, nämlich einen Budgetüberschuss. In Wirklichkeit haben wir jetzt sogar einen negativen Primärsaldo, das sollten wir nicht vergessen. Auch die Älteren hier, lieber Otto Pendl, können sich nicht daran erinnern, dass wir irgendwann einmal 15 Prozent der Staatseinnahmen für Zinsen aufwenden mussten, noch dazu in Zeiten, in denen die Zinsen historisch niedrig sind!

Daher müssen die Staatsschulden, die Staatsfinanzen unser primäres Anliegen sein! Diese müssen wir konsolidieren, und der Pfad für das Budget wird durch den Strategie­bericht, durch den Bundesfinanzrahmen und das Gesetz vorgegeben. Noch einmal: Es sind hier Obergrenzen! Es geht nicht um Untergrenzen wie in vielen EU-Richtlinien, son­dern um Obergrenzen. Wir können und sollen durchaus darunter bleiben.

Auch auf die Gefahr hin, dass Sie es von mir schon einmal gehört haben: Es gibt zwei große Ausgabenpositionen in unserem budgetären Bereich, die wirklich wehtun. Die eine, nämlich die Zinsen, können wir kurzfristig und aus Sicht Österreichs nicht ändern, denn wir werden das internationale Zinsniveau nur geringfügig beeinflussen können, und die Höhe der Staatsschuld ist für die nächsten Jahre wohl auch vorgegeben. Die andere Ausgabenposition, die sich leider alles andere als gut entwickelt – die nämlich steigt und steigt und steigt! –, das sind die Pensionen, und um dieses Thema werden wir auch in den nächsten Jahren nicht herumkommen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen des § 58 und bitte Sie, die Behauptung voranzustellen, die Sie erwidern möchten. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein: Dabei habe ich zur FPÖ gar nichts gesagt!)

 


13.08.35

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Kollege Bartenstein, Ihre Angst ist un­begründet! Nach der Vereinbarung werden tatsächliche Berichtigungen erst nach Ende der ORF-2-Fernsehzeit aufgerufen. Das, was ich berichtigen möchte, liegt schon ein wenig länger zurück: Es handelt sich um die Äußerungen des Herrn Kollegen Kogler, der zum einen gemeint hat, freiheitliche Mandatare in Landtagen und Gemeinderäten würden nichts dazu tun, um Einsparungen in den Budgets zu erzielen, und der zwei­tens gesagt hat, jeder freiheitliche Minister bräuchte drei Korruptionsstaatsanwälte.

Wahr ist vielmehr, dass zahlreiche freiheitliche Mandatare in den Landtagen und noch viel mehr Gemeinderäte der Freiheitlichen bei Einsparungsmaßnahmen tatkräftig mit­wirken oder mitwirken würden. Ich denke da insbesondere an eine Reduzierung der Bürgermeisterbezüge in Niederösterreich, die ja erst großzügig erhöht wurden. (Abg. Räd­ler: Hallo!)

Zweitens: Die Aussage, dass die freiheitlichen Minister drei Korruptionsstaatsanwälte brauchen würden, rückt freiheitliche Mitglieder pauschal in die Nähe der Kriminalität. Das ist auf jeden Fall zurückzuweisen! Es wäre wahrscheinlich sogar ordnungswidrig, jedenfalls ist es grob tatsachenwidrig. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Erstens gibt es keine freiheitlichen Minister, und wenn diejenigen gemeint sind, die H.-C. Stra­che in der letzten Zeit genannt hat, dann kann man anhand dieser Personen und Per­sönlichkeiten bereits jetzt sagen: Es stimmt einfach nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Rädler: Das war sinnloses Geschwafel! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

 


13.10.00

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herzlichen Dank für die Mög­lichkeit, noch einmal reden zu dürfen! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Herr


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