Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das ist eine alte Diskussion. Familien bekommen in Österreich angeblich so viel, aber bei den Familien kommt es teilweise nicht an, oder es kommt eben nur Geld an, aber keine Kinderbetreuungs- und Nachmittagsbetreuungseinrichtungen. Deswegen soll die Grundlage für eine fundierte Diskussion geschaffen werden.

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Ausgaben für Familienleistungen ein­schließlich entfallener öffentlicher Abgaben getrennt nach Leistungsarten und je Ge­bietskörperschaft zu erfassen und dem Nationalrat spätestens Ende 2011 einen dies­bezüglichen Bericht zuzuleiten.“

*****

Im Sinne der Kinder dieses Landes: Gehen Sie runter von der Bildungsbremse! (Beifall bei den Grünen.)

13.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben eingebrachten beiden Entschließungsan­träge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung Bundeszu­schuss zum Ausbau der Kinderbetreuung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1174 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmenge­setz 2012 bis 2015 erlassen wird – BFRG 2012-2015 (1199 d.B.)

Für den Ausbau der Kinderbetreuung stellte der Bund zwischen den Jahren 2008 und 2010 jährlich 15 Mio Euro zur Verfügung. Zusätzliche 5 Mio Euro investierte der Bund zwischen 2008 und 2010 in die Sprachförderung. Im Rahmen einer 15a-Verein­barung einigte man sich mit den Ländern, dass diese die insgesamt 20 Mio Euro ver­doppeln.

Für jeden neuen Betreuungsplatz wurden (je nach Ausmaß der Betreuungsstunden) zwischen 1.500 und 4.000 Euro bereitgestellt, wenn das Bundesland mitfinanziert hat.

Die Regierung setzte es sich zum Ziel, die Bereuungsquote der unter 3-Jährigen bis 2010 auf 33 % zu erhöhen, um dem Barcelona Ziel der EU zu entsprechen. Aus­gangspunkt der 15a-Vereinbarung zu Ausbau der Kinderbetreuung war eine Betreu­ungsquote der unter 3-Jährigen bei 10,8 %.

Das Barcelona-Ziel wurde insbesondere bei den unter 3-Jährigen (Ziel: 33 % bis 2010) bei weitem nicht erreicht. Anhand der Kindertagesheimstatistik der letzten Jahre wird jedoch sichtbar, dass die Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden beim Aus­bau von Kinderbetreuungseinrichtungen immerhin langsam Wirkung zeigen.

Sowohl die Zahl der 3-5-Jährigen Kinder in außerhäuslicher Betreuung als auch die Anzahl der unter 3-Jährigen hat im Vorjahresvergleich wieder zugenommen. Im Jahr 2009/2010 wurden 88,5 % aller 3-5-Jährigen sowie 15,8 % aller unter 3-Jährigen außerhäuslich betreut.

Laut Aussagen von Frauenministerin Heinisch-Hosek wurden im Rahmen des Kinder­betreuungs-Ausbauprogramms (2008-2010) insgesamt 17 000 neue Betreuungsplätze


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite