und 6 000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Dennoch fehlen in Österreich allein für die unter 3-Jährigen rund 35 000 Plätze, um das Barcelona-Ziel zu erreichen. Eine Fortsetzung des Ausbaus müsste demnach das Gebot der Stunde sein.
Familienminister Mitterlehner stellte im Budgetausschuss zum Bereich Familie und Jugend am 15. Dezember 2010 jedoch fest, dass es im Jahr 2011 keine weiteren Bundesmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Unterstützung der Sprachförderung an die Länder geben wird.
Weiters stellte er klar, dass im Jahr 2011 erst eine Evaluation der bisher verwendeten Mittel durchgeführt werden müsse und ebenso der weitere Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ermittelt werde. Ob bzw. in welcher Höhe ab 2012 wieder Bundesmittel für den Ausbau zur Verfügung stehen, ließ der Minister zum damaligen Zeitpunkt völlig offen.
Klarheit über den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung verschaffen zwei Dokumente, die die Regierung jüngst veröffentlichte: der Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2012-2015 sowie das nationale Reformprogramm 2011 zur Verfolgung der EU Strategie 2020.
Im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz wird im UG 25 Familie und Jugend (S. 50/51) folgendes als Ziel definiert:
„Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben für Frauen und Männer durch Ausbau geeigneter Rahmenbedingungen und Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern.“
Zwar wird bei der Auflistung von Prioritäten und Schwerpunkten, die Evaluation des Bundeszuschusses (2008-2010) angeführt. Kein Wort jedoch zu einem geplanten Mitteleinsatz von Bundesseite. D. h. ein weiterer Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen ist gemäß der Strategie von ÖVP und SPÖ im Budget der kommenden Jahre nicht vorgesehen. Sowohl für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für die Bildungspolitik in Österreich ist dies eine dramatische Fehlentscheidung.
Aufschlussreich ist auch das nationale Reformprogramm Österreichs 2011 zur Verfolgung der EU Strategie 2020. Im nationalen Kernziel „Beschäftigung“ wird auch hier dargestellt, dass man die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den kommenden Jahren verbessern wolle (S. 20). In der Konkretisierung wird das Barcelona-Ziel (33 % für unter 3-Jährige) wieder aufgegriffen. Da man dieses Ziel 2010 bei weitem verfehlt hat, gibt man sich nun zehn weitere Jahre dafür Zeit, d. h. Österreich will bis 2020 für 33 % der unter 3-Jährigen einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Diese Zielsetzung ist völlig unambitioniert und bestätigt das Nachzügler-Dasein Österreichs im europäischen Vergleich in punkto Ausbau der Kinderbetreuung.
Österreich konnte die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen von 2008/2009 auf 2009/2010 von 14 % auf 15,8 % steigern, d. h. 3 996 neue Plätze (1,8 %) wurden geschaffen. Wenn Österreich in seinem bisherigen Tempo bleibt, also die Betreuungsquote pro Jahr um 1,8% (bei den unter 3-Jährigen) erhöht, dann wird das Ziel von 33 % bis 2020 tatsächlich erreicht.
Die 1,8 %ige Erhöhung geht jedoch auf ein Jahr zurück in dem der Bund jährlich 15 Mio an zusätzlichen Mitteln an die Bundesländer für den Ausbau von Kinderbetreuung zugeschossen hat (2008-2010 jährlich 15 Mio).
Da der Bundeszuschuss nach 2010 jedoch nicht fortgesetzt wird, ist selbst dieses un-ambitionierte Ziel – 33 % bis 2020 für unter 3-Jährige – in Gefahr. Es ist Eltern und ihren Kindern nicht zumutbar, dass es 2020 möglicherweise wieder heißt: "Ziel leider wieder nicht erreicht – vielleicht dann 2030!"
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