Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 124

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wir sollten es nicht kleinreden, ganz im Gegenteil. Auch die Ziele sind ganz klar von un­serer Finanzministerin Maria Theresia Fekter vorgegeben worden, nämlich Defizitre­duktion und Schuldenbremse. Das sind wesentliche Punkte.

Die Neuverschuldung  und es ist auch ganz wesentlich, das zu sehen  muss ab 2013 unter 3 Prozent fallen, und gleichzeitig  und das ist eben auch die Kraftanstren­gung, die wir gemeinsam machen müssen  brauchen wir Wirtschaftswachstum, um die Arbeitsplätze, die wir haben, zu sichern, aber auch um neue Arbeitsplätze, vor al­lem für die jungen Menschen, zu schaffen.

Der Sinn und Zweck des Bundesfinanzrahmengesetzes ist auch klar. Auch da appel­liere ich dafür, dies ohne Emotionen zu sehen, sondern einfach die Fakten zu berück­sichtigen. Die vier folgenden Finanzjahre müssen eine Phase der Konsolidierung und Stabilisierung des Budgets sein. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch die Aus­gabenobergrenzen in den verschiedenen Ressorts zu sehen.

In diesen vier Jahren brauchen wir ganz einfach eine unterstützte Budgetdisziplin in den einzelnen Ressorts. Jeder Minister ist für sich und für seinen Bereich verantwortlich, da gibt es keine Ausreden mehr – wie zum Beispiel beim Thema Gesundheit, dass da der Finanzminister schuld sei. Das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt.

Es erleichtert die Budgetplanung, vor allem für mittelfristige Vorhaben, wie wir das auf Gemeindeebene schon lange sehen. Ich kann ja nicht sagen, morgen mache ich das, übermorgen das, sondern ich muss wissen, was ich in drei, vier Jahren mache, wie die nächsten fünf Jahre aussehen. Daher ist das ganz, ganz wichtig, und wir sind mit die­ser mittelfristigen Budgetplanung auch den Deutschen und den Schweizern voraus; auch darauf können wir stolz sein.

Dieses Gesetz bringt aber auch mehr Transparenz über die Verwendung des Steuer­geldes, was ja immer eingefordert wird. Es wird gefragt, wo die Gelder hinfließen. Dies Transparenz ist damit gewährleistet, und ein wesentlicher Vorteil ist vor allem auch die Budgetflexibilität, meine Damen und Herren. Nicht verbrauchte Mittel verbleiben im Res­sort, und das sogenannte Dezemberfieber findet nicht mehr statt, wo man schnell im letzten Moment alles hinausgepulvert hat, damit man alles verbraucht und wieder zu neuen Mitteln kommt.

Ich weiß, dass diese ressortinternen Maßnahmen natürlich einen entsprechend großen Arbeitsaufwand mit sich bringen, aber es ist zu bewältigen. Eines muss uns auch klar sein: Das Konsolidierungsziel ist erreichbar, das hat auch Professor Lehner gesagt; aber: Wir müssen nicht nur heute hier so schön oder weniger schön reden, sondern es dürfen von uns hier im Plenum, nicht in den Landtagen, keine zusätzlichen Ausgaben mehr beschlossen werden, meine geschätzten Damen und Herren. Wir sind es, die die Ausgaben beschließen, nicht irgendwer da draußen. Wir beschließen, welchen Forde­rungen wir nachgeben.

Die Einnahmen müssen sich erhöhen, das heißt, wir müssen den Betrieben, den Un­ternehmen Spielraum geben, wir müssen möglich machen, dass Investitionen getätigt werden. Das ist die eigentliche Kraftanstrengung, die wir aufbringen müssen. Der dritte Punkt ist natürlich, dass der Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden halten muss. Wenn das, was uns, den Gemeinden  das sage ich auch als Bürger­meisterin , zugesagt wurde, nicht eingehalten wird, dann hält auch der ganze Stabili­tätspakt nicht.

Meine Damen und Herren, es ist leicht zu sagen, wir legen die Gemeinden zusammen. Aber die Aufgaben bleiben dieselben; dieselben Straßen sind zu bauen, die Kanäle zu servicieren, Schulen und Kindergärten zu erhalten und soziale Abgaben zu leisten. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Da ist es gleich, ob eine Gemeinde


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