Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 223

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Meine Damen und Herren, noch ein paar Worte zur Frage der Witwen- und Witwer­pension. Da können wir uns der Intention der Grünen anschließen. Das beruht ja auch auf einschlägigen empirischen Erkenntnissen, die ja auch die Volksanwaltschaft the­matisiert hat und wo sich auch der OGH auf solche Härtefälle beruft und die Empfeh­lung abgegeben hat, dass man eine Verlängerung der entsprechenden Berechnungs­zeiträume braucht, was das Einkommen des Hinterbliebenen beziehungsweise des Verstorbenen auch in der Gegenüberstellung betrifft.

Ich glaube, dass man damit ungerechte Härtefälle abfedern kann, die insbesondere durch vorzeitiges Ableben, durch Krankheit beziehungsweise durch Arbeitslosigkeit ent­stehen. Das Gegenargument, glaube ich, kann nicht wirklich ins Treffen geführt wer­den, nämlich dass man sagt, auch da entstehen Härten. Es werden statistisch weniger Härten sein, und bei diesen Härten könnten wir den gleichen Weg einschlagen, der jetzt schon zur Abfederung von Härtefällen vorgesehen ist, nämlich einfach einen De­ckel einzuziehen. Das wäre, glaube ich, eine sinnvolle Lösung. (Beifall bei der FPÖ.)

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.39.16

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Sozialminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben soeben den Gruß aus der Mottenkiste des Herrn Kollegen Kickl vernommen, der nicht von der Vielfalt des mensch­lichen Lebens in Österreich gesprochen, sondern eben die Mottenkiste gelüftet und sei­ne überkommenen und überlaufenen Menschen- und Rollenbilder unserer Gesellschaft dargestellt hat. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Kollege Kickl, ich möchte Sie daran erinnern – weil sich bei den Freiheitlichen die politische Amnesie schon den ganzen Tag durchzieht –, dass es, als die schwarz-blaue Regierung angetreten ist, deren erste Tat war, die Witwen- und Witwerpensionen sehr radikal zu kürzen und zu reduzieren. Hier jetzt auf die soziale Tränendrüse zu drücken und das soziale Gewissen heraushängen zu lassen, ist wirklich ein schwerer Fall von politischer Amnesie, aber das sind wir von Ihnen gewohnt. (Beifall bei der SPÖ. Zwi­schenrufe des Abg. Kickl.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Sozialausschuss haben wir sehr viele Themen, sehr viele Anträge vonseiten der Oppositionsparteien diskutiert. Die politische Auseinandersetzung zu unterschiedlichen Themen ist ganz wichtig, aber wenn sich man­che Kollegen und Kolleginnen von den Oppositionsfraktionen dann ärgern, dass ihre An­träge nicht angenommen werden  nicht aufgrund von irgendwelchen Vorkommnissen, sondern von Argumenten, die vonseiten der Regierungsfraktionen dargelegt werden , denke ich mir, dass man in einer Demokratie akzeptieren muss, dass sich der poli­tische Gestaltungswille nach der demokratischen Mehrheit richtet. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Also das ist wichtig, und wir müssen auch lernen, dass wir unterschiedliche Positionen wahrnehmen und dass in einer Demokratie Mehrheiten entscheiden und nicht irgend­welche Positionen, die man weiterbringen möchte. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Die beiden Anträge, das wurde schon eingangs erwähnt, betreffen auf der einen Seite eben die Erweiterung des Zeitraumes zur Berechnung von Witwen- und Witwerpen­sionen. Da gibt es Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2010, der keine Unsachlichkeit sieht, weil bei der potenziellen Vielfalt der Lebenssachverhalte nicht gesagt werden kann, dass sämtliche Härtefälle abgefedert oder verringert werden können. Außerdem ist auch ein Schutzschild eingezogen worden, unter den das Wit­wer-/Witweneinkommen nicht sinken darf.

 


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