Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 69

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Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112, FPÖ 100, Grüne 88 sowie BZÖ 84 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF bis 13 Uhr wurde für den Tagesordnungspunkt 1 folgende Redeordnung vereinbart: Erklärung des Bundeskanz­lers 7 Minuten, Erklärung des Vizekanzlers 7 Minuten; eine Runde contra/pro mit je 7 Minuten; ein Regierungsmitglied SPÖ 4 Minuten; eine RednerInnen-Runde in der Reihenfolge Freiheitliche 5, SPÖ 4, Grüne 5, ÖVP 4 und BZÖ 5 Minuten; ein Regierungsmitglied ÖVP 4 Minuten; eine RednerInnen-Runde SPÖ 4, ÖVP 4, FPÖ 5, Grüne 5, BZÖ 5 Minuten; ein Regierungsmitglied SPÖ 4 Minuten; eine weitere Runde SPÖ 4, ÖVP 4, FPÖ 5, Grüne 5, BZÖ 5 Minuten; ein Regierungsmitglied ÖVP 4 Minu­ten und eine weitere Runde SPÖ und ÖVP je 4 Minuten, FPÖ, Grüne, BZÖ je 5 Minuten. Insgesamt sind das 157 Minuten.

Der vorsitzführende Präsident achtet auf die Einhaltung der Redezeiten und verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.

Diese Redeordnung ist, sowohl was die Proportion der Redezeiten der Regierungs­fraktionen zu jenen der Opposition als auch was die RednerInnen-Reihenfolge betrifft, unpräjudiziell. Ebenso unpräjudiziell ist das in dieser Redeordnung vorgegebene Verhältnis der Gesamtredezeit von der Regierungsbank zu jener der Fraktionen.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung in ORF 2 aufgerufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.29.321. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tagesord­nung: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfin­den.

Herr Bundeskanzler, ich darf Sie um die Abgabe der Erklärung bitten.

 


10.29.47

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Vizekanzler! Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Sehr verehrte Abgeordnete! Wir haben 92 Maßnahmen in sieben Arbeitspaketen beschlossen, die wesentliche Fragen dieser Legislaturperiode, aber natürlich auch weit darüber hinaus, für unser Land betreffen. Daher wollten wir Ihnen in dieser Erklärung einige Schwerpunkte präsentieren.

 


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