Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 191

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Antrag gefordert hat, kommen. Deshalb haben wir alle diesen Anträgen die Zustim­mung verweigert. (Beifall bei der SPÖ.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


17.32.15

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte zu meinem Antrag betreffend gesetzliche Regelung von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Stellung nehmen. Ich denke, wir alle wissen und sind uns da sicher einig, dass vor allem Nachtarbeit oder auch mangelnde Erholung gesundheitliche Probleme nach sich ziehen kann. Klassische Symptome sind Schlafstörungen, Herz­rhythmusstörungen, aber auch Magenprobleme. Darüber hinaus ist es aber auch so, dass Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit auch eine Reihe von sozialen Beein­trächtigungen nach sich ziehen.

Wir alle wissen das, und ich denke, a priori ist das einfach so auch nicht fair. Deshalb gibt es ja genau für diese Mehrbelastungen auch Zuschläge zum Grundlohn, aller­dings – und das ist eben der Kern meines Antrags – sind genau diese Zuschläge nicht in einem Gesetz geregelt, weder im Arbeitszeitgesetz noch sonst irgendwo. Es geht immer um Mindeststandards, die ich hier einfordere.

Sämtliche Übereinkünfte, wie der Herr Kollege das ohnehin erläutert hat, sind den Sozialpartnern überlassen. Es gibt für mich zwei Gründe, die definitiv dafür sprechen, genau das zu ändern.

Erster Punkt: Die letzten Erhebungen haben ergeben, dass nur mehr 86,6 Prozent aller unselbständig Erwerbstätigen von Kollektivvertragsregelungen erfasst sind. Das heißt, mittlerweile kommen über 13 Prozent eben nicht in den Genuss dieser Regelungen, und da gibt es dann auch kein Gesetz, das da greifen würde.

Zweiter Punkt: Ich bin einfach nicht zufrieden mit der Arbeit der Sozialpartner, auch nicht mit der Arbeit der ArbeitnehmerInnenvertretung in der Sozialpartnerschaft und den daraus resultierenden Tatsachen. Konkret möchte ich Ihnen das in diesem Zusammenhang anhand des Beispiels der Österreichischen Post AG sagen. Die haben zuletzt einen Kollektivvertrag verhandelt, der gültig wird für alle, die im Unternehmen seit 1. August 2009 neu beschäftigt sind. Und bezahlt wird dort nur mehr pauschal – egal, wann die Arbeit wirklich stattfindet. Genau der Wegfall dieser Zuschläge führt dazu, dass letzten Endes Nachtarbeit nach dem neuen KV nur mehr halb so viel einbringt wie nach der alten Regelung. Das heißt, eine Sozialpartnerschaftsregelung hat dazu geführt, dass sich quasi eine Abgeltung von massiven Belastungen einfach deutlich reduziert hat.

Ich will dem nicht einfach zuschauen. Ich sage: Wir sollten da eingreifen! Ich sehe das anders als Kollege Spindelberger. Ich glaube, es geht darum, das Schutzniveau und sozusagen auch das Ausgleichsniveau, das an und für sich in Österreich immer gut war, zu stabilisieren. Offensichtlich schaffen das die Sozialpartner nicht, oder die Macht­verhältnisse in der Sozialpartnerschaft sind leider so, dass es zu Verschlech­terungen im Bereich der spezifischen Regelungen für ArbeitnehmerInnen kommt. Deshalb braucht es eine gesetzliche Mindestregelung! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist ähnlich wie bei der Frage des gesetzlichen Mindestlohnes. Es geht uns immer nur um die Absicherung von Mindestniveaus. Was immer dann bei Kollektivvertrags­verhandlungen Besseres herausgeholt wird, ist sicher in unserem Interesse, also im


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