Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 55

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chen geworden. Es verletzt das System des Briefwahlrechts, die Grundprinzipien des demokratischen Wahlrechts, geheim, unmittelbar und persönlich ausgeübt zu werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei der Güterabwägung sind wir nun einmal der Ansicht, dass das anscheinende Leichtermachen des Wählens durch die Briefwahl nicht die Nachteile kompensiert, die durch die Preisgabe oder durch die Verletzung der Prinzipien „geheim“, „unmittelbar“ und „persönlich“, die beim Wahlvorgang im Mittelpunkt des demokratischen Wahlrechts stehen müssen, gegeben sind.

Eines sei den Ausführungen des Experten Professor Mayer im Verfassungsausschuss noch hinzugefügt: Es hat der Staat die Einhaltung der Prinzipien, nämlich geheim, un­mittelbar, persönlich, also ungestört von Außeneindrücken wählen zu können, zu ge­währleisten und darf diese Pflicht nicht auf die Schultern des Wahlsubjektes über­wälzen.

Wenn so quasi der Schwiegervater, der mit dem Clan dem Kreuzerl machenden Jung­wähler über die Schulter schaut, sagt: Machst eh an der richtigen Stelle das Kreuzerl?, dann hätte er die Pflicht, die anderen wegzujagen. Nein, so ist es eben nicht! Der Staat hat die Institution „Wahlrecht“ zu schützen und die Prinzipien „geheim“, „unmittelbar“, „persönlich“ durch das Wahlrecht sicherzustellen.

Daher werden wir nicht ablassen, gegen die jetzige Form des Briefwahlrechts anzuge­hen, wenngleich die heutige Verbesserung in Bezug auf die Beseitigung des taktischen Wählens wertvoll ist.

Die Geschichte mit der Strafgefangenen-Wahlberechtigung hat Kollege Stadler richtig ausgeführt. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Aber trotzdem: Wir sind nicht glücklich mit dem heutigen Vorgang, ungeachtet dessen, dass zwei Verbesserungspunkte im System enthalten sind. Aber der Fortschritt von heute wird den Fortschritt morgen, den wir anpeilen, nicht aufhalten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


11.20.01

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuseherInnen, die Sie alle dieses Gesetz oder dieses Reformpaket, das wir jetzt beschließen, auf unterschiedliche Art und Wei­se betrifft! Diese Gesetzesmaterie betrifft Sie alle, die Sie entweder schon wahlbe­rechtigt sind oder vielleicht erst wahlberechtigt werden oder die Sie zumindest durch Wahlen und dann durch die Ausgestaltung „Wer sitzt im Parlament und wer sitzt in der Regierung?“ direkt von den Wahlen betroffen sind, aktiv oder passiv.

Wir Grünen sind sehr erfreut über diese längst überfällige Reform. Und da kann ich, Herr Kollege Molterer, eigentlich nahtlos an Ihren Respektappell anschließen: Erfreut deshalb, weil das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, was aber leider nicht immer bei uns im Parlament selbstverständlich ist, diesmal im Rahmen des Wahl­rechtsreformpaketes passiert ist, nämlich, dass breit diskutiert wurde, dass Expertinnen gehört wurden, dass verschiedene Stellen sehr intensiv die Möglichkeit hatten, Stellung zu nehmen, und dass dann auch wirklich auf Argumente von allen Seiten eingegangen wurde und wir in Gesprächen durchaus etwas entwickeln konnten, was sich sehen las­sen kann.

Das ist leider nicht immer der Fall. Damit möchte ich mich aber jetzt nicht lange aufhal­ten, denn wenn es einmal etwas zu feiern gibt, dann sollte man feiern. Aber es sei hier


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