Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 68

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Das heißt, wir erfüllen alle Kriterien, die diesbezüglich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgegeben wurden. Ich halte diese Wahlrechtsreform für einen Meilenstein. Das Wahlrecht wird nie endgültig geregelt sein, weil es immer wieder zu Diskussionen gesellschaftspolitischer Art kommen wird, die auf das Wahlrecht durch­schlagen.

Ich bedanke mich abschließend für die Beteiligung an den Diskussionen und für die hervorragende Zusammenarbeit im Ausschuss. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


12.00.01

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Innenministerin! Hohes Haus! Die Wahlrechtsänderung ist etwas ganz, ganz Wesentli­ches. Jeder von uns, der dem Hohen Haus angehört, wurde in einer solchen Wahl ge­wählt, und das sind nun einmal die Spielregeln für eine solche Wahl. Ich bin zusätzlich seit knapp 20 Jahren Mitglied verschiedenster Wahlbehörden auf Bundes-, Landes- oder auch auf kommunaler Ebene.

Das vorliegende Paket hat jedenfalls den ganz großen Vorteil, dass die taktische Wahl damit vorbei ist. Ich glaube, das war sehr wesentlich und ein großes Anliegen eigent­lich aller, dass man diesen Bereich neu regelt.

Für die Wahlbehörden selbst wird es deswegen jetzt nicht einfacher, in einigen Berei­chen wird ihnen noch mehr abverlangt, aber ich glaube, es ist bewältigbar. Und vor dem Hintergrund der geheimen, unmittelbaren und persönlichen Wahl ist dies nicht nur begrüßenswert, sondern es ist jedenfalls bei allen handelnden Akteuren in allen Wahl­behörden Erleichterung feststellbar. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich noch nicht das Ende der Fah­nenstange erreicht, denn was die Konsequenzen aus einem Fehlverhalten betrifft, wird man, so meine ich, gut beraten sein, zu evaluieren, dann zu entscheiden, dass das auch ganz klar verpönt ist und somit mit härteren Konsequenzen auch neu geregelt wird.

Auch eine Frage ist aus meiner Sicht ein Veröffentlichungsverbot von Meinungsum­fragen beziehungsweise Wahlprognosen, denn auch das ist eine Art der Beeinflus­sung, die meines Erachtens auch immer wieder taktisch angewandt wird.

Bei Einführung ist man davon ausgegangen, dass die Gruppe der Nichtwähler geringer wird. Das ist damit nicht wirklich gelungen, man hat diesen Trend aber zumindest ge­stoppt. Die Nichtwähler sind eine große Gruppe. Da sollte man immer wieder Vorsicht walten lassen, was den Versuch – ich verwende dies jetzt einmal als Überbegriff – übereifriger Funktionäre betrifft, an Stimmen zu kommen, und zwar mit Mitteln, die eigentlich für eine demokratiepolitische Entscheidung in der Wahlzelle nicht geeignet sind.

Ein derartiger Missbrauch ist jedenfalls hintanzuhalten, und bei zukünftigen Novellen sollte man sich unbedingt dieser Thematik des Veröffentlichungsverbots und auch här­terer Konsequenzen annehmen.

Die Fälle sind bekannt. Neu ist mir der Fall, den die Grünen aus Oberösterreich er­wähnt haben. Das liegt gleich neben Niederösterreich. Es wundert mich nicht, dass man gleich zu Partys eingeladen wird. (Abg. Rädler: Bist du auch ein Niederösterrei­cher?) – Jawohl, ich bin sogar Bürgermeister in Niederösterreich, und du lieferst mir jetzt ein gutes Stichwort. (Beifall beim BZÖ.)

 


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